Darf ich als HP Blütenessenzen importieren? - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Ausbildung zum Heilpraktiker (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-373.html) +--- Forum: Heilpraktikerausbildung: Erfolgreich Lernen (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-130.html) +---- Forum: Inhaltliche Fragen und Verständnisfragen (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-141.html) +----- Forum: Themenbereiche (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-225.html) +------ Forum: Gesetzeskunde (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-155.html) +------ Thema: Darf ich als HP Blütenessenzen importieren? (/thread-4374.html) |
Darf ich als HP Blütenessenzen importieren? - petrak - 16.10.2010 Isoldes Thread über die Bachblüten hat mich darauf gebracht hier mal nachzufragen, wie das aussieht, wenn ich Blütenessenzen, die in Brasilien hergestellt, aber schon in Europa verkauft werden, auch in Deutschland einsetzen möchte. Allerdings ist das Einsatzgebiet dieser Blütenessenzen mehr psychischer Natur. Aber wie wir alle wissen gehören Geist, Psyche und Körper zusammen. Weiss jemand, was der Gesetzgeber dazu sagt? RE: Darf ich als HP Blütenessenzen importieren? - Germantom - 16.10.2010 Liebe Petra, Die IWK Zoll hat meine ich Auskunftspflicht. Schau mal hier rein; Tom http://www.zoll.de/infocenter/index.html RE: Darf ich als HP Blütenessenzen importieren? - petrak - 16.10.2010 Danke Tom. Bin mir da aber nicht sicher, da es sich ja um ein Land der EU handelt, aus dem Blütenessenzen nach D geliefert werden sollen. RE: Darf ich als HP Blütenessenzen importieren? - werner - 16.10.2010 In Erinnerung habe ich Handelsfreiheit gilt nur innerhalb der EU.Bei Ländern aus Übersee u.s.w. gelten andere Einführungsrichtlinien und -Gesetzte. RE: Darf ich als HP Blütenessenzen importieren? - Germantom - 17.10.2010 Allso wenn Du etwas aus einem anderem EU-Land einführen möchtest geht es hier wohl nicht so sehr um die zollrechtliche Frage, sondern mehr um die Frage, ob die Mittel die Du im speziellen einsetzen möchtest auch einführen darfst. Frag ruhig auf dem Zollamt an, die kanalisieren Dich an die richtige staatliche Stelle die Dir Auskunft geben kann. Saludos Tom |