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Psychosomatik in der PB Praxis - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Webinare, Seminare, Kurse (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-192.html) +--- Forum: Psychologischer Berater (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-922.html) +--- Thema: Psychosomatik in der PB Praxis (/thread-43990.html) |
Psychosomatik in der PB Praxis - Naturpraxis25 - 13.12.2024 ein herzliches Hallo in die Runde, ich habe mich gerade damit befasst, wie weit wir als angehende PB im Bereich der Psychosomatik arbeiten dürfen und werfe das Thema mal in diese Runde. Z.B. Gastritis bei Dauerstress. wenn wir den Klienten natürlich lösungsorientiert in Richtung ..wie gehe ich besser mit Stress um führen, werden sich auch die psychosomatische Beschwerden, wie z.B Gastritis bessern...evtl, wenn es daher kommt...und es von einem Mediziner abgeklärt wurde. Hat daher jemand eine Info ...wir helfen in unserem Rahmen, und dadurch tritt Besserung ein, aber wir dürfen nicht auf unserem Praxisschild schreiben, Lebensberatung bei psychosomatischen Beschwerden?. Was meint ihr? Es geht hauptsächlich um die rechtliche Lage, wo überschreite ich meine Kompetenzen. Liebe Grüße und einen stimmigen 3. Advent. Michaela RE: Psychosomatik in der PB Praxis - Morningstar369! - 14.12.2024 Hallo, Michaela, deine Frage klingt interessant. " ... ich habe mich gerade damit befasst, wie weit wir als angehende PB im Bereich der Psychosomatik arbeiten dürfen und werfe das Thema mal in diese Runde. Z.B. Gastritis bei Dauerstress. wenn wir den Klienten natürlich lösungsorientiert in Richtung ..wie gehe ich besser mit Stress um führen, werden sich auch die psychosomatische Beschwerden, wie z.B Gastritis bessern...evtl, wenn es daher kommt...und es von einem Mediziner abgeklärt wurde. Hat daher jemand eine Info ...wir helfen in unserem Rahmen, und dadurch tritt Besserung ein, aber wir dürfen nicht auf unserem Praxisschild schreiben, Lebensberatung bei psychosomatischen Beschwerden?. Was meint ihr? ..." Ich bin der Meinung, präventiv zu arbeiten und Gutes bewirken zu können, bevor das Kind in den Brunnen fällt, ist ein lohnendes Ziel. Die Bandbreite der vorbeugenden Tätigkeiten in der psychologischen Beratung ist wahrlich groß und breit gefächert. Ich selbst habe eine umfangreiche Ausbildung im Stressmanagement hinter mir und bin erstaunt, was auf diesem Gebiet alles möglich ist, zum Beispiel, um Ängste gar nicht erst aufkommen zu lassen, um Wechseljahresbeschwerden gar nicht erst entstehen zu lassen, usw. ... Sobald deine Tätigkeit als Psychologische Beraterin einen gewissen Umfang angenommen hat, betreibst du ein Gewerbe. Unter Gewerbe versteht man jede selbstständige, außen gerichtete und planmäßige Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht. Ich denke, du kannst eine Lebensberatung zu psychosomatischen Beschwerden präventiv durchführen, damit diese Beschwerden im Vorfeld gar nicht erst entstehen. Psychosomatik geht eindeutig in den medizinischen Bereich hinein, deshalb würde ich es nicht auf das Praxisschild schreiben. Das Heilpraktikergesetz verfolgt das Ziel, die Ausübung der Heilkunde allein Ärztinnen und zugelassenen Heilpraktikern zu gestatten. Die Rechtsprechung wendet es in verfassungskonformer Auslegung so an, wie es zum Patientenschutz passend erscheint. Die gesetzliche Definition der Heilkunde in § 1 Abs. 2 HeilprG wird von der Rechtsprechung ausdehnend ausgelegt. Sie verfolgt das Ziel, die Strafbarkeit auf sogenannte Wunder- und Geistheilerinnen oder anderen Personen auszudehnen, die Leidenden schaden könnten. Die Strafrechtsprechung wendet dabei die sogenannte Eindruckstheorie an. Danach übt Heilkunde schon aus, wer bei Leidenden auch nur den Eindruck erweckt, er verfüge über besondere heilkundliche Kenntnisse, könne Diagnosen stellen, Ursachen der Erkrankung klären oder sogar Leiden lindern. Ob eine solche Behandlerin tatsächlich über Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Heilkunde verfügt, entgeltlich oder unentgeltlich handelt, ist nach dieser Rechtsprechung gleichgültig. Hieraus ergibt sich: Wer weder die Zulassung als Ärztin oder als Heilpraktiker, als Psychologischer Psychotherapeut oder als Heilpraktiker für Psychotherapie hat, darf keinerlei Heilkunde im dargelegten Sinne ausüben. Eine Psychologische Beraterin darf beraten, aber nicht zu heilkundlichen Zwecken. Sowie sie erkennt, dass möglicherweise eine ernsthafte körperliche oder psychische Erkrankung vorliegen könnte, muss sie die betreffende Klientin an Ärztinnen, Heilpraktiker bzw. zur Ausübung der Psychotherapie Befugte verweisen. Eine detaillierte Antwort könnte dir sicherlich die Schulleiterin, Frau Isolde Richter, sowie Horst geben, der Fachanwalt dieses Forums. In diesem Sinne, eine friedliche Weihnachtszeit. Mit freundlichen Grüßen, Maggie |