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MRSA - josie - 20.10.2010 Hallo, aufgrund einer aktuellen Diskussion unter den Mitarbeitern in einer Einrichtung für betreutes Wohnen möchte ich das Thema gern weitergeben,da ich mir auch unsicher bin wie der richtige Umgang damit ist: Einer der Klienten hat großflächige tiefe Wunden am Bein("offenes Bein") ist einige Zeit im KH versorgt worden. Dann wurde festgestellt,das die Wunden mit S. aureus /MRSA infiziert sind - und er wurde sehr schnell nach Hause entlassen obwohl die Behandlung noch gar nicht beendet war. Interessanterweise lag er auf einem 4 Bettzimmer(mit Hepatitis C???),Verbandwechsel im Zimmer im Bett... Die Frage die sich nun stellt ist ob der Klient an den offenen Veranstaltungen der BEWO Einrichtung teilnehmen darf - wie sieht es aus mit gemeinsamem Kochen ?? Wie mit gemeinsamen Kaffeestunden,Kinobesuchen... Sitzt der Erreger nur in der Wunde also dann ja gut verbunden,oder ist er auch in dem Fall im Nasen-Rachen-Raum angesiedelt und für jeden über Tröpfcheninfektion ansteckend? Der Klient hat Hepatitis C - darf er denn damit am gemeinsamen Kochen teilnehmen,wie muss die Benutzung der Toilette geregelt werden? Ich finde die Fragen interessant und da wir uns auch mit dem Thema MRSA auskennen sollten möchte ich sie gern an euch weitergeben!! Ich bin noch nicht so weit sie gut allein beantworten zu können und freue mich über Eure Meinung und Hilfe. Liebe Grüße Nicole RE: MRSA - MartinaKirchner - 24.10.2010 Liebe Josie, ich kann Dir nur aus den Erfahrungen antworten, welche ich mit meiner Schwester gemacht habe, die auch mit MRSA infiziert wurde, aber Gott sei Dank keine offene Wunde hat. Im Krankenhaus und in der Reha wurde meine Schwester isoliert. Das Personal kam nur voll "kostümiert": mit Mundschutz, Handschuhe, Kittel in ihr Zimmer. Vor und nach Betreten: Händedesinfektion. Im Krankenhaus mussten auch die Besuche sich so einkleiden, in der Reha durften die Besucher dann die Kittel weglassen. Mundschutz und Handschuhe blieben. Alles was ins Zimmer gebracht wurde, musste im Zimmer bleiben wegen Kontamination. Wir selbst wurden angehalten, uns die Hände oft zu desinfizieren, besonders auch, bevor wir z.B. den Liftknopf drückten und davor den Rollstuhl meiner Schwester geschoben haben. Meine Schwester hatte zuerst MRSA auf der Haut und im Rachen, später nur noch im Nasen-Rachen-Raum. Als sie einmal im Krankenwagen transportiert wurde, musste sie selbst einen Mundschutz anziehen. die Fahrer waren eingepackt wie Astronauten. Anfassen durfte sie nichts. Nun ist sie im Pflegeheim. Am Anfang haben sich die Pfleger auch mit Mundschutz, Handschuhe und Kittel ausgestattet. Nun nur noch mit Handschuhe. Und sie vergessen auch oft, sich die Hände zu desinfizieren. Sie darf auch an allen Angeboten teilnehmen und alles anfassen. Ihre Wäsche wird allerdings mit einem speziellen keimtötendem Waschmittel gewaschen. Das finde ich allerdings bedenklich (nicht das Wäsche waschen). MRSA kann mehrer Monate auf einer Oberfläche überleben und durch Tröpfchenübertragung überall verteilt werden. Gerade im Pflegeheim sind die Bewohner ja nicht unbedingt immunstark. Nachdem ich den Arzt darauf angesprochen habe, hat er gemeint, wenn wir das alles ganz genau nehmen würden, dürfte meine Schwester nicht aus dem Zimmer raus und wir auch nicht rein. !!!! Du siehst, die Handhabungen mit der Hygiene sind unterschiedlich ... Gerade habe ich bei www.pqsg.de (Kostenpflichtig, lohnt sich aber wenn Du mit Pflegebedürftigen zu tun hast) nachgelesen: Bewohner, die unter einer mit MRSA besiedelten Wunde leiden, müssen nicht isoliert werden. Es sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen: Der Verband muss keimdicht sein. Dieses ist etwa bei einem trockenen Verband mit Silberdotierung der Fall. Der Bewohner ist nicht soweit dementiell verändert, dass er die Verbände eigenständig öffnet. Zu Hepatitis C: Die Übertragung erfolgt in erster Linie über sexuellen Kontakt oder Bluttransfusion. Auch hier muss also auf äußerste Hygiene / Vorsicht geachtet werden. Isolation ist hier nicht nötig. Ich hoffe, Du kannst damit was anfangen. Liebe Grüsse Martina RE: MRSA - Isolde Richter - 25.10.2010 Da der Erregernachweis von MRSA meldepflichtig ist, besteht für HP Behandlungsverbot. Das heißt, hat ein HP Verdacht auf MRSA muss der den Patienten an den Arzt verweisen und er darf keinerlei Behandlung vornehmen. RE: MRSA - Maja - 26.10.2010 Hallo Josie, das die Entlassung erfolgte, obwohl die Behandlung noch nicht abgeschlossen war, ist üblich. Was mich nur wundert ist, dass keine Abstriche aus Hals-Nase-Rachen-Anal gemacht wurden und eine Urinkultur abgelegt haben..... Erst letzte Woche hatten wir einen Patienten mit einem MRSA in der Wunde bei dem wir das komplette Screening gemacht haben. Während seines Aufenthaltes haben wir ihn isoliert, wobei die Schutzmaßnahmen für Angehörige und uns hier bei uns gelockert wurden. Will heißen, dass Angehörige nur noch Kittel und Handschuhe brauchten - ebenso wir. Es seindenn, wir haben direkt am Patienten gearbeitet. Auch er wurde entlassen, obwohl der Keim noch in der Wunde war. Da sich die meisten Hausärzte aber gegen die Abstrichkontrollen stellen, kommt der Patient ambulant zu uns, damit wir sie durchführen. Wenn Du noch mehr Informationen haben möchtest oder Fragen hast, kannst Du mich gerne fragen. LG, Maja P.S.: Ach ja, jeder hat den Keim |