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Somato-Emotionale Behandlung und HP Gesetz - petrak - 24.10.2010 Am Freitag war ich auch in Isoldes Live Schulung über das HP Gesetz. Aber das sagt nichts über Techniken, wie die Somato-Emotionale Behandlung aus. Hier mal kurz, worum es sich handelt: "Die Somato-Emotionale Entspannung stellte eine Erweiterung der Cranio-Sacralen Behandlung dar. Indem das Gewebe in achtsamer Art und Weise berührt und eine tiefe Verbindung aufgenommen wird, können sich Erinnerungen und damit verbundene Emotionen lösen, die meist auch körperliche Symptome mit sich bringen. Es sieht so aus, als ob die Erinnerungen in den Zellen (ich habe gelernt in den Faszien) gespeichert wurden und dann mit der Zeit auch physische Symptome hervorbringen. Oftmals erinnern sich die Patienten gar nicht mehr bewusst an die Begebenheit. Über den sanften Kontakt mit dem Gewebe werden diese Erfahrungen auf sanfte Weise freigesetzt, werden dem Patienten bewusst und er kann so die angestaute Energie loslassen." Was mich jetzt interessieren würde ist, ob ich diese Technik, die ich gerne als Erweiterung des Coachings benutzen würde, als Lebensberater (ohne HP) anwenden darf oder nicht? RE: Somato-Emotionale Behandlung und HP Gesetz - Daniela Starke - 24.10.2010 Stellst Du bei dieser Behandlung eine Diagnose? Heilst oder linderst Du hier eine Krankheit, ein Leid, oder Körperschäden? Oder kannst Du das im Sinne der Wellness anbieten? Ich kenne mich auch mit Cranio-Sacrale-Behandlungen nicht aus. Kann man dies auch im Sinne der Wellness machen? RE: Somato-Emotionale Behandlung und HP Gesetz - petrak - 24.10.2010 Die Cranio Sacrale Behandlung kann man als Wellness anbieten, einfach zur Entspannung. Bei der Somato Emotionalen Entspannung kommt es während der Behandlung meist zu einem Dialog zwischen dem tief entspannten Patienten (sieht ein bisschen aus wie Hypnose, aber der Patient ist sich immer voll bewusst, was er sagt und kann immer abbrechen) und dem Behandler. Durch diesen Dialog werden bestimmte traumatische Ereignisse wieder durchlebt und so werden körperliche Beschwerden gelindert, die irgendwie mit dem Erlebten zusammen hängen. Eine Diagnose im üblichen Sinne wird dabei nicht gestellt. Ich hoffe, ich habe es klar genug ausgedrückt. RE: Somato-Emotionale Behandlung und HP Gesetz - Isolde Richter - 24.10.2010 (24.10.2010, 13:11)Daniela Starke schrieb: Stellst Du bei dieser Behandlung eine Diagnose? Liebe Petra, Daniela hat schon die entscheidend wichtigen Fragen gestellt. Es kommt darauf an, was Du mit dem Verfahren bewirken möchtest. Sucht Dich ein Kunde auf, der das Verfahren angewendet haben möchte, um sich persönlich weiter zu entwickeln oder um sein Leben besser in den Griff zu bekommen oder um seinen persönlichen Horizont zu erweitern oder um seine persönliche bzw. spirituelle Entwicklung voranzu bringen .... oder .... Das alles darf ein Lebensberater machen. Dazu benötigt er keine HP-Erlaubnis. Wird das Verfahren aber eingesetzt, um z.B. Kopf- oder Rückenschmerzen oder sonstige körperliche Beschwerden zu behandeln, dann wird dazu die HP-Erlaubnis benötigt. Es kommt also in erster Linie nicht auf das eingesetzte Verfahren an, sondern darauf, was damit erreicht werden soll. Das vorstehend gesagte würde genau so für Reiki, BachBlüten, Fußreflex und viele andere Techniken zutreffen. RE: Somato-Emotionale Behandlung und HP Gesetz - petrak - 24.10.2010 Liebe Isolde Das ist ja die Krux. Wenn jetzt jemand aufgrund der Somato-Emotionalen Behandlung keine Rücken- oder Kopfschmerzen mehr hat, weil die mit irgendeinem psychischen Trauma zusammenhängen, was ist dann? Auch wenn das Behandeln der Schmerzen nicht meine Absicht war und ich vielleicht gar nichts von ihnen wusste. Wir wissen ja alle, dass man Körper, Geist und Seele nicht trennen kann. RE: Somato-Emotionale Behandlung und HP Gesetz - Isolde Richter - 24.10.2010 Liebe Petra, es kommt allein auf die Absicht an mit der der Patient zu Dir kommt. Und das hängt natürlich davon ab, wie Du Deine Arbeit ankündigst und erklärst. Steht z.B. in Deinem Flyer, dass es bei Deiner Behandlung um Wellness, Gesunderhaltung ... geht, kommt der Patient mit dieser Erwartungshaltung. Wenn aber im Flyer steht, dass durch diese Behandlungen Krankheiten geheilt werden, fällt das unter das HPG. Hast Du aber "Gesunderhaltung" versprochen und es verschwinden dabei körperliche Symptome ohne, dass dies vorher irgendwie thematisiert wurde, so fällt das nicht unter das HPG. Falls Du einen Flyer oder Homepage oder ähnliches hast, schaue ich es mir gerne mal an, ob sich da irgendwo Probleme ergeben könnten. RE: Somato-Emotionale Behandlung und HP Gesetz - petrak - 24.10.2010 (24.10.2010, 17:15)Isolde Richter schrieb: Hast Du aber "Gesunderhaltung" versprochen und es verschwinden dabei körperliche Symptome ohne, dass dies vorher irgendwie thematisiert wurde, so fällt das nicht unter das HPG. Vielen Dank Isolde. Das hat mir sehr geholfen. Eine HP habe ich noch nicht, da ich auch noch keine Praxisräume habe. Ich wollte erstmal abklären, ob ich das mit dem Coaching kombinieren kann, auch schon bevor ich die Prüfung zum HP gemacht habe. |