Prüfungsfrage: Gesetz - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Ausbildung zum Heilpraktiker (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-373.html) +--- Forum: Heilpraktikerausbildung: Prüfungsvorbereitungskurs (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-636.html) +---- Forum: Alles rund um die Prüfung (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-19.html) +----- Forum: Interessante Prüfungsaufgaben (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-238.html) +----- Thema: Prüfungsfrage: Gesetz (/thread-4458.html) |
Prüfungsfrage: Gesetz - Andrea - 30.10.2010 Welche der nachfolgend genannte Tätigkeiten darf (dürfen) auch von einem HP durchgeführt werden? 1) Leichenschau und Totenscheinausstellung? 2) Behandlung einer Obstipation (Verstopfung) einer Schwangeren 3) Behandlung und Abklärung von unklaren, ziehenden Bauchschmerzen bei einer Schwangeren im 3. Trimenon 4) Abklärung von eitrigem Ausfluss aus der Harnröhre 5) Schmerzbehandlung mit Opiaten bei Tumorpatienten A) Nur die Aussage 2 ist richtig B) Nur die Aussage 1,2,3 und 4 sind richtig C) Nur die Aussagen 1,3,4 und 5 sind richtig D) Nur die Aussagen 2,3,4 und 5 sind richtig E) Alle Aussagen sind richtig. Viel Spaß RE: Prüfungsfrage: Gesetz - Snegge - 30.10.2010 hab zwar noch kein Gesetzskript, aber ich tippe jetzt mal von der Logik her und mittels Ausschlussverfahren : A. Nur zwei ist richtig. lg, Tosca RE: Prüfungsfrage: Gesetz - Katrin - 30.10.2010 bin auch für A LG Katrin RE: Prüfungsfrage: Gesetz - Susanne Hottendorff - 30.10.2010 Meine Antwort: A RE: Prüfungsfrage: Gesetz - Laila - 30.10.2010 Ich bin auch für A! Leichenschau und Totenscheinausstellung dürfen nur Ärzte! Behandlung einer Obstipation (Verstopfung) einer Schwangeren ist erlaubt, da es sich um eine Erkrankung des Verdauungstraktes handelt und keine möglichen Wehen sind. Das müssen wir natürlich ausschließen können. Behandlung und Abklärung von unklaren, ziehenden Bauchschmerzen bei einer Schwangeren im 3. Trimenon ist uns untersagt, da es sich um Wehen handeln könnte. Abklärung von eitrigem Ausfluss aus der Harnröhre ist untersagt, da wir bei Verdacht auf Gonorrhoe nicht behandeln dürfen. Schmerzbehandlung mit Opiaten bei Tumorpatienten ist untersagt, da wir keine Betäubungsmittel einsetzen dürfen. RE: Prüfungsfrage: Gesetz - Daniela Starke - 30.10.2010 Ich stimme Laila in allem zu! A ist richtig! RE: Prüfungsfrage: Gesetz - Heike H. - 30.10.2010 ich dag auch A RE: Prüfungsfrage: Gesetz - AngelikaW. - 30.10.2010 Mein Tip lautet auch: Antwort A, nur 2 ist richtig RE: Prüfungsfrage: Gesetz - Isolde Richter - 30.10.2010 (30.10.2010, 11:57)Heike H. schrieb: ich dag auch A Liebe Andrea, ich dag auch A (wie Heike)!!! (Tschuldigung Heike, aber das musste jetzt sein) RE: Prüfungsfrage: Gesetz - Andrea - 30.10.2010 Dag muss ich erst nagdugen ob A aug rigdig ist. RE: Prüfungsfrage: Gesetz - petrak - 31.10.2010 Ich bin auch für A. RE: Prüfungsfrage: Gesetz - Andrea - 31.10.2010 Okay, dann habt ihr mich überzeugt! Ja A ist richtig. Laila hat es ja schon super erklärt. GLG Andrea (super gemacht!!!) |