1 Zr. Wohnung als Praxis - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Erfahrungsaustausch, Smalltalk, Therapien, Existenzgründungen, Tagungen und Kongresse (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-433.html) +--- Forum: Small Talk (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-40.html) +---- Forum: Wer kann mir hier mal kurz helfen? (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-198.html) +---- Thema: 1 Zr. Wohnung als Praxis (/thread-4588.html) |
1 Zr. Wohnung als Praxis - petrak - 19.11.2010 Weiss jemand, ob es erlaubt ist, eine 1 Zr. Wohnung als Praxis anzumieten? Wenn der Mieter damit einverstanden ist, natürlich. RE: 1 Zr. Wohnung als Praxis - Kristine - 19.11.2010 Hallöchen, ich denke das geht nur wenn es sich um Gewerberaum handelt. Also keine normale Wohnung. Aber bin da auch nicht ganz sicher. Grüsse von Kristine RE: 1 Zr. Wohnung als Praxis - *Sonja* - 19.11.2010 Hallo, normalerweise müsste das gehen, du musst dann beim der Baurechtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Außerdem gibt es einige Auflagen, die die Praxisräume erfüllen müssen. Das hängt z.B davon ab, ob du invasiv arbeiten möchtest, ob du Mitarbeiter einstellst etc. Das erfragst du am Besten auch beim zuständigen Ordnunungsamt bzw. Gesundheitsamt. Du musst dich auch danach erkundigen, wie viele Stellplätze du zur Verfügung stellen musst, wenn du eine reine Bestellpraxis machst sind das weniger, als wenn die Patienten aufs Geradewohl während der Sprechzeiten zu dir kommenn. Eine Praxis darf auf jeden Fall in einem allgemeinen Wohngebiet, einen Kern- oder Gewerbegebiet eröffnet werden. Es gibt allerdings auch reine Wohngebiete und dazu habe ich unterschiedliche Meinungen gefunden. Da die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung aber möglichst flächtendeckend sein soll, wird auch im reinen Wohngebiet öfter eine Praxis erlaubt. Du kannst dir ja mal den Link anschauen. http://www.bau-rat.de/3000_erlaeuterungen_etc/r/reineswohngebiet.html Diese Angaben zur Praxis sind ohne Gewähr, im konkreten Fall also bei den zuständigen Ämtern nachfragen. Lg, Sonja RE: 1 Zr. Wohnung als Praxis - petrak - 19.11.2010 Danke, Sonja Ist ganz schön kompliziert in Deutschland. RE: 1 Zr. Wohnung als Praxis - Anja - 19.11.2010 (19.11.2010, 21:15)petrakoschak schrieb: Danke, Sonja So kompliziert ist das gar nicht. Wir wohnen z.B. eigentlich auf/in Gewebefläche RE: 1 Zr. Wohnung als Praxis - *Sonja* - 19.11.2010 Ich glaube es hört sich komplizierter an als es ist. Lg und einen schönes Wochenende wünsche ich dir! Sonja PS:Oh mein Gott, ich musste gerade gefühlte 1000 Rechtschreibfehler in meinem vorherigen Beitrag berichtigen. Peinlich! |