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Herzgeräusche - dem Betroffenen mitteilen? - Druckversion

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Herzgeräusche - dem Betroffenen mitteilen? - Katja - 13.12.2010

Ich bin jetzt ein wenig in der Zwickmühle.
Was würdet ihr tun, wenn ihr beim Abhören Herzgeräusche feststellt. Teile ich das dem Patienten immer mit? Vor allem, wenn es sich ja um einen Zufallsbefund handelt und ansonsten keinerlei Pobleme bestehen?
Ich würde doch denken, dass ich den Betroffenen dann nur verunsichere.
Oder wie seht ihr das?

LG Katja


RE: Herzgeräusche - dem Betroffenen mitteilen? - Alexandra N. - 13.12.2010

Ich würde es dem Patienten mitteilen. Es sei denn, ich kann zu 100% ausschließen, dass es etwas pathologisches ist und der Patient dadurch keinen Schaden erleidet.


RE: Herzgeräusche - dem Betroffenen mitteilen? - Katrin - 13.12.2010

Würdest du wissen wollen, wenn bei dir Herzgeräusche festgestellt werden?
Ich finde, dass Aufälligkeiten und Diagnosen mitteilen sollte.
Es kommt ja auch sehr darauf an, wie man etwas sagt. Demjenigen keine Angst machen und zur weiteren Untersuchung schicken.
LG Katrin


RE: Herzgeräusche - dem Betroffenen mitteilen? - PetraR - 13.12.2010

Ich würde es auch so machen.Dem Patienten erklären,dass es sinnvoll ist,es bei einem Kardiologen abklären zu lassen.Natürlich nicht gleich die ganze Liste aufzählen,was es alles sein könnnte,damit würde man wohl eher Panik verursachen.Aber ich finde,der Patient hat ein Recht drauf,aufgeklärt zu werden.

Wenn nichts ist,umso besser und wenn etwas pathologisches dahinter steckt,dann begleitend und unterstützend zur Seite stehen.
Ich persönlich wäre mit dem Verschweigen sehr vorsichtig.Stell dir einfach mal vor,du sagst nichts und hinterher stellt sich heraus,dass es durchaus Folgen für den Patienten hat.Ne,dass könnte ich nichtConfused
Dann lieber mitfreuen,wenn kein befund vorliegt,aber ein gutes Gewissen haben,dass man nichts falsch gemacht hat

Liebe Grüße
Petra


RE: Herzgeräusche - dem Betroffenen mitteilen? - Isolde Richter - 13.12.2010

Liebe Katja,
die Gesetzeslage ist eindeutig. Der Patient hat ein Recht darauf umfassend über seine Erkrankung aufgeklärt werden.
Abgesehen davon, müssen pathologische Geräusche von einem Kardiologen abgeklärt werden.

Findest Du physiologische Herzgeräusche, so brauchst Du den Patienten deshalb nicht weiter zu schicken.
Bist Du Dir nicht sicher ob es physiologische oder pathologische Geräusche sind, muss es vom Kardiologen abgeklärt werden.


RE: Herzgeräusche - dem Betroffenen mitteilen? - Katja - 13.12.2010

Ich danke euch für eure Antworten.
Ich hatte jetzt nur an die Aussage meines Hausarztes gedacht, der eben meint, wenn man keine Probleme hat, ist es besser, wenn der Betroffene nichts davon erfährt, weil eine solche Diagnose das Leben des Patienten plötzlich drastisch ändern kann. Plötzlich kommen Beschwerden .......die sonst wohl nie aufgetreten wären.

Eigentlich ist es ja verständlich, dass der Patient ein Recht hat, allle Befunde zu erfahren.

LG Katja


RE: Herzgeräusche - dem Betroffenen mitteilen? - Isolde Richter - 13.12.2010

Liebe Katja,
Du hast auf jeden Fall recht! Das ist wirklich ein Problem.

Man weiß, sobald ein Patient z.B. weiß, dass er eine kleine Öffnung z.B. im Vorhof hat, die bisher beschwerdefrei war, er nach Kenntnis sicher Probleme bekommen wird - zumal das umgangssprachlich auch noch heißt "Man hat ein Loch! im Herzen". Hört sich dramatisch an.

Ebenso ist es bekannt, sobald durch Zufallsbefund festgestellt wird, dass jemand Gallensteine hat und bisher Jahre beschwerdefrei war, wird er prompt Beschwerden bekommen, sobald er es erfährt.