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Prüfungsgebühren? - Druckversion

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Prüfungsgebühren? - Alexandra N. - 03.02.2011

Wann muss man die Prüfungsgebühren zahlen?

Mit der Anmeldung zur Prüfung oder
erst nach der Prüfung oder
mit dem man den Prüfungstermin erhält?


Wenn ich mich noch mal zurück stellen lasse, also doch erst ein halbes Jahr später zur Prüfung gehen möchte, muss ich dann auch eine Gebühr bezahlen oder ist das zurückstellen lassen kostenlos?


Wann muss ich die Unterlagen - ärztliches Attest, Führungszeugnis... - einreichen?


RE: Prüfungsgebühren? - PetraR - 03.02.2011

Das wird ,glaube ich,von gesundheitsamt zu Gesundheitsamt verschieden gehandhabt.
Am besten informierst du dich,bei deinem Gesundheitsamt,wie die Anmeldefristen für die Prüfung sind.

Bei uns war die Anmeldefrist für die Märzprüfung z.B am 1.2.Also 6,5 wochen vor dem Termin.Aber wenn du bei einem gesundheitsamt geprüft wirst,wo lange Wartezeiten sind,dann kann es sein,dass du dich evtl schon 1 Jahr vorher anmelden musst

Zu den Gebühren:
In meinem fall musste ich erst nach der Prüfung zahlen.Das ist gestaffelt und kostet,jenachdem wie weit man kommt unterschiedlich.So kostet für Hannover das Durchfallen in der schirftlichen 160€.
Besteht man diese und fällt durch die mündliche,wird es auch wieder teurer,aber nicht so teuer,als wenn du beide Prüfungen bestehst.Auch da bestehen wohl große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Aber auch da sollte dir dein gesundheitsamt weiterhelfen können.Sage ich hier bei uns eine Prüfung ab,bezahle ich "nur" den verwaltungsaufwand.Das sin meiner meinung nach um die 50€


RE: Prüfungsgebühren? - werner - 03.02.2011

Hallo Alexandra,
ich habe die Unterlagen zu Hause.Heute nachnittag schreiben ich Dir die genauen Beträge auf,bin jetzt im Job.


RE: Prüfungsgebühren? - Alexandra N. - 03.02.2011

Das wäre super, Werner.
Hat sich auch erledigt.

Dortmund nimmt 40€ für die Rücknahme oder Verlegung der Prüfung.


RE: Prüfungsgebühren? - werner - 03.02.2011

Hallo zusammen,
auch wenn Alexandra schon Bescheid weiß schreibe ich für die anderen folgende Gebühren auf.Sie richten sich für Dortmund nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.
Fangen wir mit der Antragsrücknahme oder Verlegung eines Prüftermins an, so sind 40,00 € fällig

Kosten der Überprüfung: 210,00€ für die schriftliche Überprüfung und

für die mündliche Überprüfung 90,00€

Für die Erteilung der Erlaubnis und für die Urkunde 52,00 €

Es werden 39,00€ fällig, wenn die Urkunde versagt wird.

Ausserdem fällt eine Aufwandentschädigung für die vorgeschriebenen Beisitzer an,hier entstehen Kosten in höhe von ca. 100,00€

Wichtig erscheint mir folgendes: "Der Gebührenbescheid ergeht mit der schriftlichen Antragsentscheidung

Das heißt für mich die Gebühren fallen an wenn über den Antrag der Kenntnisüberprüfung positiv entschieden wird.

Oder anders ausgedrückt die Gebühren sind im Voraus zu entrichten


RE: Prüfungsgebühren? - Romina - 03.02.2011

Boah, das ist ja günstig bei euch Werner.

Ich habe im letzten Jahr bei unserem Gesundheitsamt nachgefragt, die haben mich ans Ordnungsamt verwiesen. Die Prüfung soll ca. 600 Euro plus Spesen für Prüfer und Beisitzer kosten und mir wurde auch gleich mitgeteilt, dass die Durchfallquote bei 80% liegt.


RE: Prüfungsgebühren? - werner - 03.02.2011

Hallo Romina,
das ist so der Bescheid liegt mir ja vor,die Durchfallquote wird aus datentechnischen Gründen nicht mitgeteilt.Big Grin


RE: Prüfungsgebühren? - Romina - 03.02.2011

Ich wohne eindeutig im falschen Bundesland....Big Grin

Aber auch das kann mich nicht abschrecken, wenn ich dann mal so weit bin, korrigier ich die Durchfallquote auf 79% rofl


RE: Prüfungsgebühren? - Nicci - 03.02.2011

(03.02.2011, 18:54)Romina schrieb: Ich wohne eindeutig im falschen Bundesland....Big Grin

Aber auch das kann mich nicht abschrecken, wenn ich dann mal so weit bin, korrigier ich die Durchfallquote auf 79% rofl

Immer Positiv denken Wink