Norovirus-Meldepflicht - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Ausbildung zum Heilpraktiker (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-373.html) +--- Forum: Heilpraktiker (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-538.html) +---- Forum: Berufsfeld des Heilpraktikers (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-376.html) +---- Thema: Norovirus-Meldepflicht (/thread-579.html) |
Norovirus-Meldepflicht - Isolde Richter - 25.02.2008 Meldepflicht Für Leiter von Laboratorien ist nach § 7 IfSG der direkte Nachweis von Noroviren meldepflichtig.Für Krankenhäuser, Alten- und Behindertenheime, besteht die Pflicht gehäuftes Auftreten einer akuten infektiösen Gastroenteritis (somit auch Noroviren) zu melden (§6 IfSG). Maßnahmen für Kontaktpersonen und Patienten Nach § 34 Abs. 1 IfSG dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Die Einrichtung kann erst 48 Stunden nach dem Abklingen der klinischen Symptome wieder besucht werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Allerdings sollte für ein bis zwei Wochen auf eine intensive Toiletten- und Händehygiene geachtet werden. Ebenso dürfen erkrankte Personen nicht in Lebensmittelberufen (definiert in § 42 IfSG) tätig sein und keine betreuenden Tätigkeiten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen ausüben. Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte frühestens zwei Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome erfolgen. In den folgenden vier bis sechs Wochen ist die Händehygiene am Arbeitsplatz besonders sorgfältig zu beachten. Bei Wiederauftreten der Symptomatik wird eine erneute Freistellung erforderlich. |