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Wie verhalten - Andrea - 08.11.2011 In eurer Praxis klagt ein Patient über plötzliche, retrosternale Schmerzen, die in den linken Arm ausstrahlen! Hier traten für uns mehrere Fragen auf: 1) Darf ein HP Notfallmedis wie z.B. Nitro in der Praxis haben? 2) Suche ich ggf. erst nach Nitro - oder setze ich erst den Notruf ab? RE: Wie verhalten - Daniela Starke - 08.11.2011 1.) Wenn ich mich recht erinnere darf man nur dem Patienten Nitro geben, die das auch vom Arzt verschrieben bekommen haben. 2.) Wenn man den Patienten kennt, weiß man ja ob er Nitro bekommt oder nicht. Falls ja, dann fragt man ihn gerade mal danach. Wenn man den Patienten nicht kennt würde ich vielleicht erst mal schnell fragen, ob er das häufiger hat. Ich denke mal wenn er noch ansprechbar ist, dann erzählt er schon von dem Nitro falls er das hat. Vor Nitrogabe immer den Blutdruck messen! Ich denke lieber einmal zuviel den Notarzt gerufen als gar nicht in solchen Fällen, oder? Das war nun das erste, was mir hierzu eingefallen ist! RE: Wie verhalten - Kyrra - 08.11.2011 Ich kann mich Daniela nur anschließen. Ich würd als ersten den Notarzt rufen, den Patienten versuchen zu beruhigen und ihn sich nicht mehr bewegen lassen, ihn max. sich aufrecht hinsetzen lassen, sollte er liegen und eventuell das Fenster öffnen (das Gefühl von mehr Sauerstoff). Wenn der Patient an Angina pectoris leidet, dann wird er das Nitro, in so einem Fall, von sich aus nehmen. Wichtig ist für den Patienten das Gefühl zu haben sicher zu sein. Das sind so meine Erfahrungen. Lg Kati RE: Wie verhalten - Antje - 08.11.2011 Hallo Andrea, wenn der Nitro dabei hat und die Symptome bekannt und diagnostisch abgeklärt sind, würde ich das geben nach Blutdruckkontrolle und abwarten ob es sich schnell bessert. Wenn ja, braucht man keinen NA anzurufen. Natürlich ist das ganze davon abhängig wie es dem Patienten allgemein geht und ich würde es auch davon abhängig machen ob ich ihn kenne und die Krankengeschichte klar nachvollziehbar ist für mich. Theoretisch darfst du kein Nitro geben, was du in deiner Praxis stehen hast, wo immer das auch her kommt. Praktisch darfst du im Notfall alles machen was du kannst und verantworten willst. Ich würde mir sowas sicher nicht in die Praxis stellen, dann käme ich auch nicht in Versuchung. LG Antje |