Heilpraktikerschule Isolde Richter
Kann mal jemand ganz kurz erklären.... - Druckversion

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Kann mal jemand ganz kurz erklären.... - Alex - 07.05.2012

Hi Smile

Was ist der Unterschied zwischen einem reinen Wohngebiet und einem allgemeinen Wohngebiet??

Weiß ich grad nicht.....

Danke


RE: Kann mal jemand ganz kurz erklären.... - PetraR - 07.05.2012

In einem reinen Wohngebiet darf ausschliesslich gewohnt werden.

In einem allgemeinem Wohngebiet darf auch eine andere Nutzung stattfinden,die mit einem höherem Geräuschpegel verbunden sein kann.Wenn sich dort z.B ein kleiner Elektriker in seinem Wohnhaus ein kleines Lager baut und Lieferwagen vorfahren um Waren zu bringen.Das ist in einem reinen Wohngebiet nicht gestattet.




RE: Kann mal jemand ganz kurz erklären.... - werner - 07.05.2012

Hallo Alex,
ich versuche mal mit einfachen Worten ein Wohngebiet zu definieren,nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO)ist ein Baugebiet das dem Wohnen dient und wird unterschieden Kleinsiedlungsgebiet, in reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet und besonderes Wohngebiet.
Deine Frage richtet sich nach dem Reinen Wohngebiet und dem Allgemeinen Wohngebiet.

Reines Wohngebiet ein Baugebiet das nur dem Wohnen dient.Läden und nicht störende Handwerksbetriebe und kleine Betriebe des Beherbergungsgewebes,die zur Deckung des täglichen Bedarfs der Wohnbevölkerung dienen,sowie soziale Einrichtungen sind ausnahmsweise zulassungsfähig.

Allgemeines Wohngebiet ist ein Baugebiet das "vorwiegend" dem Wohnen dient.Ausser Wohnhäuser sind Läden,die der Versorgung des Gebietes dienen,Gaststätten, nicht störende Handwerksbetriebe, Gemeinschaftseinrichtungen zulässig.
Ausnahmsweise zulässig sind Hotels, Verwaltungsbauten,Tankstellen und Gartenbaubetriebe und sonstiges nicht störendes Gewerbe.





RE: Kann mal jemand ganz kurz erklären.... - christiansc - 08.05.2012

Hallo Alex,

Jau, Werner da stimme ich dir zu.
Allerdings ist das Baurecht Ländersache und eine genaue Definition der Begriffe und insbesondere das Eröffnen einer HP-Praxis sollte man immer im entsprechendem Baurecht nachlesen/beim Bauamt erfragen. Nach meiner Erfahrung ist das was im Baurecht drin steht und das was du beim Bauamt genehmigt bekommst, leider manchmal Unterschiedlich. (wie war das gleich noch mal mit Willkürlich und UnwillkürlichBig Grin)

Gruß
Christian


RE: Kann mal jemand ganz kurz erklären.... - Alex - 08.05.2012

Vielen herzlichen Dank für die Erklärungen. Jetzt habe ich es verstanden IdeaSmile.

Ich wohne in einem Gewerbegebiet, da wäre es zum Glück kein Problem eine Praxis zu eröffnen.