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HPP - Gesetzesfrage - *Bianca* - 20.09.2012 Hallo zusammen, könnte mir vielleicht jemand bei folgende Frage behilflich sein: Darf ein HP für Psychotherapie einen Menschen/Patienten körperlich (über Massagen) behandeln, wenn er zudem noch "Wellnesstherapeut" ist? Vielleicht könnte mir dort auch jemand mit einem entsprechenden Gesetzestext/Paragraphen weiterhelfen. Vielen Dank und liebe Grüße Bianca ![]() RE: HPP - Gesetzesfrage - Daniela Starke - 20.09.2012 Also sogenannte Entspannungsmassagen darfst Du als HPP machen. Aber eben nur zur Wellness und nicht als Therapie bei körperlichen Beschwerden! Ich kenne eine HPP die Klangschalenmassage/-therapie macht, dagegen ist ja auch nichts einzuwenden. Aber ich weiß jetzt nicht ob es ein Gesetz gibt, wo das drinsteht. RE: HPP - Gesetzesfrage - Julia DOZ - 20.09.2012 Das steht im Paragraph 1 HPG, das Feststellen, Lindern und Heilen von Krankheiten ist nur denen vorbehalten, die eine Erlaubnis hierfür haben. Wenn Du also körperlich behandeln willst, geht das nicht, wenn Du das allgemeine Wohlbefinden verbessern willst, darfst Du das. Sprich die Pat. hat Schmerzen im Darmbereich, weil sie psych. Streß hat, das darfst Du körperlich nicht behandeln, Du darfst ihr aber eine allgemeine Wohlfühlmassage verpassen... Ich hoffe, das war jetzt verständlich ausgedrückt. LG Julia RE: HPP - Gesetzesfrage - *Bianca* - 20.09.2012 Vielen Dank bis dahin schon mal ![]() Ich gehe davon aus, das der Bereich der Osteopathie demnach auch nicht von einem HP Psych ausgeführt werden darf, oder? Meines Wissens nach ist dies doch nur einem Voll-HP, Arzt und Therapeuten (mit HP) vorbehalten. RE: HPP - Gesetzesfrage - Julia DOZ - 20.09.2012 genau! LG Julia RE: HPP - Gesetzesfrage - *Bianca* - 20.09.2012 Ganz lieben Dank für die Info. Ich war mir relativ sicher, das dem auch so ist. Aber eine HP Psych (inkl. Wellnessmasseurin) möchte mit mir diskutieren bis auf´s Messer, das sie im Zuge ihres eingeschränkten HP´s Osteopathie anbieten darf. Vielen Dank also nochmal ![]() |