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Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Ausbildung zum Heilpraktiker (HPA) (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-373.html) +--- Forum: Heilpraktiker (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-538.html) +---- Forum: Berufsfeld des Heilpraktikers (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-376.html) +---- Thema: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden (/thread-9717.html) Seiten:
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Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - Isolde Richter - 14.11.2012 Der BDH http://www.bdh-online.de/ informiert Heilpraktiker-Zulassung auf dem Prüfstand Die Zugangsvoraussetzungen für Heilpraktiker waren Thema des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Gefordert werden nun schärfere Bedingungen. Eine schnelle Änderung des Gesetzes ist aber nicht in Sicht. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat entschieden, eine Petition zum Thema Heilpraktiker dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Der Petent regt konkrete Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers an, z.B. ein Mindestalter, das Abitur, eine dreijährige Ausbildung im Gesundheitsbereich und bestimmte Prüfungsmodalitäten. Was diese konkreten Forderungen angeht, verweist der Ausschuss darauf, dass eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes im Sinne des Petenten unter anderem die grundlegende Frage aufwerfen würde, „ob ein weiterer Beruf mit weitgehend dem Arztberuf ähnlichen Kompetenzen gegenwärtig noch erforderlich ist und wie sich ein eventuell neu geregelter Heilpraktikerberuf in das System der bestehenden Heilberufe einfügen könnte“. Das BMG hält eine kurzfristige Gesetzesänderung hinsichtlich der Forderungen in der Petition nicht für möglich, denn die dargestellten Fragen bedürften einer "intensiven, auch öffentlichen Diskussion". Das Ministerium verweist jedoch darauf, dass Bund und Länder aufgrund verschiedener, unter anderem auch höchstrichterlicher Urteile derzeit über die Auslegung und Anwendung des Heilpraktikerrechts im Gespräch sind. Der BDH wird sich in die Diskussion einschalten und sich wie gewohnt für die Belange seiner Mitglieder und des Berufsstandes aktiv einsetzen. Hier der Link zur Pressemitteilung des Bundestages: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_11/2012_498/01.html RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - PetraR - 14.11.2012 Ups,dann hoffe ich ja mal,dass die sich da mal ganz lange Zeit mit lassen,falls sie das wirklich durchkriegen sollten RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - marionlu - 14.11.2012 Da sind alle Quereinsteiger außen vor.... RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - PetraR - 14.11.2012 (14.11.2012, 09:25)marionlu schrieb: Da sind alle Quereinsteiger außen vor.... Genau so ist es. RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - ChristineP - 14.11.2012 Ui, da hoffe ich auch mal, dass die noch gaaaanz lange brauchen Nicht nur die Quereinsteiger bleiben außen vor, wieso soll man denn Abitur haben Dann warten wir mal ab, wie es weiter geht... RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - danielar - 14.11.2012 Die sollen sich ganz lange Zeit lassen. Mich setzt das jetzt total unter Druck, ich bin ja auch Quereinsteiger und Abitur habe ich leider nicht. Ich gehe aber dann mal davon aus, dass wir dann trotzdem die Prüfung machen dürfen??? Also ich hoffe mal, dass es so etwas wie einen Bestandsschutz gibt, für die jenigen, die schon länger am lernen sind. RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - werner - 14.11.2012 Na ja, solche Betrebungen gab und gib,s schon länger! War doch das Nazigesetz vom Februar 1939 schon gemacht worden um dem Arztberuf ein Privileg zu geben. Stellt sich die Frage wer(Petent) wohl dahintersteckt? RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - nadineleale - 14.11.2012 (14.11.2012, 09:59)danielar schrieb: Die sollen sich ganz lange Zeit lassen. Mich setzt das jetzt total unter Druck, ich bin ja auch Quereinsteiger und Abitur habe ich leider nicht. Jetzt hab ich aber auch etwas Torschusspanik,...hab zwar Abitur aber trotzdem... puh,..abwarten und fleissig weiterlernen,... LG Nadine* RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - PetraR - 14.11.2012 (14.11.2012, 11:52)nadineleale schrieb:(14.11.2012, 09:59)danielar schrieb: Die sollen sich ganz lange Zeit lassen. Mich setzt das jetzt total unter Druck, ich bin ja auch Quereinsteiger und Abitur habe ich leider nicht. Nadine,Panik habe ich nicht wirklich.Und auch kein Abitur und keine Ausbidlung im Pflegebereich Seid Jahren schon wird immer wieder versucht,die Anforderungen zu erhöhen.Allerdings wohl immer ohne Erfolg.Ich meine,dass es sogar mal eine Diskussion darüber gab,ob man den Beruf nicht ganz einfach mal eben abschafft.Kann mich auch irren....aber ganz hinten in meinem Hinterkopf sitzt dieser Gedanke Wenn ich sehe,wie sich die Art der schriftlichen Überprüfung in den letzten 10 Jahren verändert hat....mein lieber Scholli Und nun kommen sie halt so.....also keine Panik schieben....weitermachen RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - nicolemueller - 14.11.2012 ich höre da eindeutig Ängste heraus. Anscheinend fühlen sich einige Ärzte den Rang abgelaufen?? Das Berufsbild des Heilpraktikers prägt derzeit und wird auch zukünftig eine ganz große Rolle im Gesundheitswesen spielen. Ich selbst habe eine medizinische Ausbildung würde mir aber dennoch nie anmaßen besser zu sein als irgend ein Quereinsteiger!! Ich finde euch alle hier mutig, fortschrittlich und fleißig. Attribute die man nicht an einem Gesetz festmachen kann.. also mutig weiter... ich hoffe ich schaffe den HP auch irgendwann ... lg Nicole RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - Tex - 14.11.2012 War gerade am überlegen, ob ich wirklich den HP fertig machen möchte, da ich als THP schon very busy bin. Diese Nachricht motiviert mich nun die HP Ausbildung intensiv und zügig weiter zu machen. Danke RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - svenbue - 14.11.2012 Ich finde es mal wieder herrlich was wieder mal geplant wird ohne weiters nachdenken. Denn es gibt ja andere Berufe wie z.B. der Rettungssanitäter und der Rettungsassitent wo man mit Hauptschulabschluß machen kann und darf. Wehslab benötigt man für den HP jetzt das Abitur..... das ist nen WITZ der Regierung. Naja Krankenpfleger benötigt man ja jetzt die mittlere Reife und wollen die Regierung will ja das man da auch Abitur macht....... Dann haben wir nur noch Personen mit Abitur ob das auf die dauert gut ist und sinn macht stellt sich in Frage. Denn welcher Abiturient macht Pflege wenn er Medizin studieren kann und im GG ist ja festgelegt die freie Berufswahl, die mit dem neuen Gesetz über den HP wieder spricht. Da wird der BGH wohl noch mehr Arbeit bekommen als er jetzt schon hat. RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - Bummelhummel - 14.11.2012 Ich dachte beim Lesen der Pressemitteilung auch so bei mir, dass anscheinend jemand Angst vor den HPs hat. Denn es ist ja unbestritten, dass (die allerallermeisten) HPs gut ausgebildet und motiviert sind und vorallem in breiten Schichten der Bevölkerung ein hohes Ansehen genießen! Und wahrscheinlich haben gewisse Strömungen in der Ärzteschaft nun Sorgen, dass die HPs ihnen den Rang ablaufen ... Zum Glück gibt es auch viele vernünftige Ärzte - solche, denen das Wohl der Patienten am Herzen liegt - egal, ob sie nun von einem studierten Arzt oder einem quer-eingestiegenen HP behandelt werden. Und ich hoffe - da man ja immer wieder mal von solchen Bestrebungen hört - dass es auch diesmal nur heiße Luft ist!!! Obwohl ich zugeben muss, dass ich auch ein wenig Bauchgrummeln bekomme, wenn ich solche Zeilen lese. Das hat für mich im Moment aber nur die Konsequenz, dass ich versuchen werde, mein Studium nicht ewig in die Länge zu ziehen - in der Hoffnung, dass ich in nicht allzu ferner Zukunft die Prüfungen bestehe. Und ich gehe doch mal davon aus, dass HPs, die bereits ihre amtsärztliche Überprüfung erfolgreich absolviert haben, Bestandsschutz besitzen??? Oder wäre es möglich, dass von unseren "lieben" Politikern gesagt wird: Pustekuchen ... gibt´s nicht mehr??? Liebe Grüße, Diana RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - Isolde Richter - 14.11.2012 Ich sehe der Sache auch erst einmal gelassen entgegen. Es gab immer wieder solche Bestrebungen - und bisher ist alles beim alten geblieben. Man hat mir schon vor über 25 Jahren gesagt, schau bloß, dass du den HP schnell zum Abschluss bekommst - er soll abgeschafft werden. Und heute gibt es ihn glücklicherweise immer noch. Und er hat eine große Anerkennung in der Bevölkerung. Und wenn wir mal den schlimmsten aller Fälle annehmen und diese Sache durchkommen sollte (was sie so nicht wird und mit diesen Voraussetzungen ganz sicher nicht): @ liebe Daniela, Du hast recht, für die, die schon HP sind, gibt es auf jeden Fall "Besitzstandswahrung", d.h. wer schon HP ist, darf das auch weiterhin sein. Man möchte ja nicht ein neues Heer von Arbeitslosen schaffen. Und wer schon in der Ausbildung ist, darf diese in einer bestimmten Zeit abschließen. Vor 10 Jahren war es echt mal knapp, da sah es so aus, als sollten die HPs im Zuge der EG-Angleichung in Deutschland abgeschafft werden (weil es ihn in den anderen EU-Ländern nicht gibt). Es ist aber auch damals gut gegangen - sogar im Gegenteil. In vielen europäischen Ländern gibt es Bestrebungen den HP dort auch einzuführen. RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - werner - 14.11.2012 Danke Isolde, für dein Statement zu diesem Thema. RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - Antje - 15.11.2012 Ich fände es überhaupt nicht schlecht, wenn auch eine praktische Ausbildung Teil der HP Zulassung wäre. Gerade das wird ja immer bemängelt, dass ein HP mit der bestandenen Amtsarztprüfung einfach loslegen kann, ohne wirklich mal in die Medizin reingeschnuppert zu haben. Und wenn ich sehe, wie unterschiedlich diese Prüfungen ausfallen, das gibt mir dann schon öfter zu denken. Kann ich die häufig geübte Kritik nachvollziehen. Was wäre schlimm daran, wenn man z.B. ein Jahr Praxis nachweisen müsste. Dann würden auf jeden Fall weniger Fehler passieren. LG Antje RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - Silke Uhlendahl - 15.11.2012 Ich bin ja auch schon eine Weile Heilpraktikerin und auch ich kann euch sagen, so wie schon Isolde es beschrieben hat, es war zu jeder Zeit immer mal wieder in der einen oder anderen Form ein Thema und das seit 1939. Zitat:Am 17. Februar 1939 wurde das Heilpraktikergesetz verkündet, damals mit dem Ziel, das keine neuen HeilpraktikerInnen mehr ausgebildet werden dürfen. 1943 erfolgte das Verbot von Fachfortbildungen für Heilpraktiker/innen, das Aus- und Fortbildungsverbot wurde erst in den 50er Jahren in der BRD aufgehoben. In der DDR durften nur HeilpraktikerInnen praktizieren, die bereits vor 1945 zugelassen worden war. Quelle: Skript "Frauenheilkunde - von der Antike zur Gender Medicine" Silke Uhlendahl In der DDR wäre es beinahe geglückt! Das ist auch der Grund, warum in einigen Regionen die Akzeptanz für den HP erst in den letzten Jahren gewachsen ist! Bis heute haben wir unseren wunderbaren Beruf erhalten können und auch als das was er ist - ein sehr ungeregelter Beruf. Bestrebungen, die Ausbildungsqualität zu verbessern finde ich sehr gut - ABER ich wünsche mir das WIR Heilpraktiker/innen das INTERN machen und nicht warten, bis das von AUSSEN (via Gesetz) vorgeschrieben wird - da ist der BDH Verband vorbildlich! Wenn ich die Forderungen der Petition lese, denke ich für mich na gut, kann ich alles vorweisen und noch mehr, aber es gibt auch gute Heilpraktiker ohne Abitur, ohne mehrjährige Tätigkeit in Klinik und Praxis in der EBM - das würde Kollegen ausschließen, die sich eher spät berufen fühlen. Wer kann, will möchte in der Lebensmitte noch erst 3 Jahre Abitur machen, dann noch 1 Jahr Krankenpflegehelfer werden und zusätzlich die HP Ausbildung machen - das lässt sich dann nur noch erreichen, wenn man entsprechend vermögend ist....und ob das eine gute Selektion wäre, wäge ich zu bezweifeln. Was ich wichtig finde, damit wir als Heilpraktiker/innen auch auf Augenhöhe mit den Ärzten sprechen können und (ich sehe Ärzte als Kollegen) ernst genommen werden, sollten wir uns auch ein wenig in der EBM auskennen, ein wenig Pharmakologie, ein paar Leitlinien kennen, Befunde verstehen und lesen und auch eigene Befunde in der Fachsprache erstellen können. Sollte es dennoch jemals eine Veränderung geben, dann wird es für alle praktizierenden HPs den "Bestandschutz" geben, wenn entsprechende Auflagen erfüllt sind, die dann vorgegeben werden. Und es wird Fristen geben, während derer man auch noch Überprüfungen ablegen können wird. Die größere Gefahr für den Berufstand sehe ich in der scheibchenweisen Reduktion gewisser Kompetenzen (in der Regel wird das via AMG geregelt) wie vor ein paar Jahren die Problematik der Verschreibungspflicht von Lokalanästhetika (Procain/Lidocain) außerhalb von i.c. Applikation. Die klassische Neuraltherapie nach Huneke mit tiefen Infiltrationen und Blockaden mit Procain sind HPs nicht mehr in dieser Form möglich.... Fazit: lernt alle schön weiter in eurem Tempo für euren Traum Heilpraktiker/Heilpraktikerin zu sein! Allen VIEL ERFOLG RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - Bummelhummel - 15.11.2012 Liebe Silke, DANKE für Deine informativen und ermutigenden Worte, die ich voll und ganz unterschreiben kann! Liebe Grüße, Diana RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - Philippe - 04.03.2013 Hallo zusammen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen "schwieriger" werden, dann könnte es ja auch eventuell sein, dass die Handlungsspielräume der HP erweitert werden und insgesamt das Berufsbild im positiven Sinn überdacht wird statt den HP irgendwann zum "Gesundheitsberater" mit besonderen med. Kenntnissen zu degradieren (Wunschdenken von mir). Mich ärgern besonders so Dinge wie §§24, 44 lfSG (Erregernachweis). Man eignet sich ein enormes Wissen an, diagnostiziert richtig nur um dann den Patienten an einem Mediziner weiter zu überweisen. Aber gut das wußte ich schon vorher. Abi habe ich zum Glück. Die 3 Jährige Ausbildung im Gesundheitsbereich dürfte für mich als Vollzeitarbeitnehmer und mit Familie ein Problem werden. Ich schau mal was Krankenpfleger in Ausbildung in Lux so verdienen :-) Reizen würde mich das schon auch wenn mein kaufmännischer Beruf zur ZEit sehr einträglich ist. Kleiner Trost: Für alle Schüler, die kein Abitur haben, ist das ja jetzt die Chance eine Zulassung zu bekommen, die vielleicht später unerreichbar wird und durch o.g. Maßnahmen auch mehr Anerkennung bei den med. Kollegen erhält. Liebe Grüße Philippe RE: Zulassungsvoraussetzungen zur HP-Prüfung sollen neu geregelt werden - Chania - 29.04.2013 Oh ha... wenn ich das so lese... bekomme ich ja fast Torschlußpanik, da ich mich erst Anfang 2014 hier anmelden möchte. Ich hoffe mal, dass alles so bleibt, wie es jetzt ist. Ich finde es eh' ein Unding - wenn man eine komplette Ausbildung als z. B. Entspannungspädagoge macht, kann man ohne medizinische oder pädagogische Ausbildung nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Dabei ist es eine komplette Ausbildung. Naja... abwarten. Liebe Grüße Monika |