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07.08.2013, 05:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2013, 05:52 von Silke Uhlendahl.)
Zitat:Neue Sätze der Bundesbeihilfe ab dem 01.09.2013
Ab dem 1. September 2013 gelten neue Sätze für die Bundesbeihilfe, die einige Verbesserungen mit sich bringen. Die Verhandlungen der Gebühren- und Gutachterkommission der großen Heilpraktikerverbände, darunter auch des BDH, konnten das Bundesministerium des Inneren (BMI) überzeugen.
So wurden u.a. die Abrechnungskonditionen für etliche Injektionen verbessert. Für die klassische Homöopathie wurde die Erstanamnese von einer Stunde eingeführt. Auch die Osteopathie der Wirbelsäule ist nun berücksichtigt. Insgesamt also erfreuliche Nachrichten.
Zu den Hintergünden und Änderungen im Detail hat der Vizepäsident des BDH, Siegfried Kämper, weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
07.08.2013, 09:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2013, 09:40 von Isolde Richter.)
Wow, liebe Silke, du warst ja unglaublich schnell mit dem Einstellen dieser neue Info, herzlichen Dank dafür. Ist ja für die fertigen HPs wirklich wichtig!
Da kannst du ja für deinen Kurs Praxisorganisation und Abrechnung wieder ein paar Folien umschreiben. Aber das macht man ja gerne, wenn es für den HP Verbesserungen gibt.
Die Erstellung einer Rechnung für die Beihilfe ist ja schon grotesk
(6,80 € für eine Großmassage), dann schau ich mal rein ob wir jetzt schon
bei 9 Euro angelangt sind ;-))
bin mit der Ziffer 2 jetzt etwas verunsichert. Ich hatte diese bisher nicht nur für die Homöopathie gesehen. Ich brauche ja auch in der TCM eine Erstanamnese. Kann ich denn hierfür dann die 2 nicht mehr nutzen?