Prüfungsprotokoll “Heilpraktiker für Psychotherapie”
Prüfungsort Dortmund im Dezember 2013
(Prüfer: Amtsarzt Dr. B, Beisitzer Herr S., Beisitzerin Frau M-F.)
Die Prüfungssituation war angenehm, die Prüfer sehr nett und freundlich. Ich bekam Mineralwasser angeboten. Ich wurde nicht nach meinen Plänen oder Vorkenntnissen gefragt.
1. Dr. B. (Amtsarzt)
“Was wissen Sie über Psychosomatosen? Welche Krankheitsbilder können Sie mir da nennen?”
Ich gab eine Definition, dann die Holy Seven aufgezählt. Er fragte weiter, warum die so heißen würden.
Erste Frage gut beantwortet, meine (leicht zittrigen) Hände beruhigten sich ein wenig.
“In Ihrer Praxis erscheint ein über 18-j. Mann, der sich suizidieren möchte. Was würden Sie in dieser Situation tun?”
Diese Frage konnte ich ausführlich beantworten, weil ich das Thema von vorn bis hinten durchgeackert hatte. Habe alles zu dem Thema gesagt, angefangen bei der Krisenintervention, bis hin zur Abklärung, ob er zur Risikogruppe gehört (sollte dann alle aufzählen), ob er sich in einer aktuellen Krisensituation (Beispiele) befände. Habe die Stadien nach Pöldinger aufgezählt und das Präsuizidale Syndrom nach Ringel. Musste detailliert erklären, was es mit der Entschlussphase auf sich habe. Es kamen noch weitere detaillierte Fragen zum Thema, die mir jetzt nicht mehr einfallen. Herr B. fragte dann, was ich mache, wenn der Patient glaubhaft versichert, dass er sich nun nicht mehr umbringt. Alles erklärt.
Und nun den entgegengesetzten Fall - wenn er sich weiterhin umbringen möchte. Ich beschrieb die Vorgehensweise der Unterbringung lt. Psych. KG. Er meinte “Aber was tun Sie VORHER?” Ich wusste nicht, worauf er hinauswollte. Es dauerte einen Moment, dann dämmerte es. Es ging darum, den Patienten erstmal freiwillig zu einem stationären Aufenthalt zu bewegen.
Dann fragte er, wie ich nun weiter vorgehen würde, wenn er NICHT freiwillig in die Klinik geht. Polizei, evtl. Hausarzt, je nach Tageszeit Sozialpsychiatrischer Dienst, Rettungswagen, psychiatrische Klinik. “Und was tun Sie als ALLERERSTES?”. Hm … grübel … hab alles wiederholt. “Aber WAS tun Sie als Allererstes?“ Es war das Ordnungsamt gefragt, welches ich dann noch nannte.
“Der Patient ist also auf dem Weg in die Klinik, was tun Sie dann?” - In der psychiatrischen Klinik anrufen und den Fall schildern und die vorhandenen Informationen durchgeben.
Dann gab Dr. B. an die Beisitzerin weiter.
2. Frau M. (Beisitzerin)
Sind Sie als HPP zur Schweigepflicht verpflichtet? Wie ist das Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess bzw. im Strafprozess geregelt?
Was wissen Sie über Orientierungsstörungen?
Was wissen Sie über das Delir? (Ausführlich, Symptome, Ursachen etc.)
3. Herr S. (Beisitzer)
Welche formalen Denkstörungen kennen Sie?
Welche formale Denkstörung ordnen Sie welcher Erkrankung/Störung zu?
Welche Wahnthemen kennen Sie? Welchen Wahn würden Sie welcher Störung zuordnen? Obwohl ich dachte, ich hätte den Wahn in- und auswendig gelernt, kam ich hier ins Schleudern. Habe jede Menge Wahnthemen genannt. “Was noch?”, fragte der Beisitzer. Mir fielen noch ein, zwei ein. “Was noch? Denken Sie an eine Erkrankung bei älteren Menschen!” Mir fiel nichts ein. Demenz? Nein. Hm … dann sagte er ´”Denken Sie an die Ohren”. Hm …ich wusste nicht, worauf er hinauswollte. Man hat mir dann aber wirklich geholfen. Wahn bei Schwerhörigen war gefragt. Ich hatte das Gefühl, davon nie gehört zu haben … . Er hat mir dann erklärt, worum es bei dieser Art Wahn geht.
Dann drückte die Beisitzerin auf das Diktiergerät und man bat mich auf den Flur. Zu dem Zeitpunkt war ich mir unsicher. Ich wusste, ich habe vieles souverän und ausführlich beantwortet. Aber eben auch ein, zweimal nachdenken müssen bzw. eine Frage (die mit dem Wahn bei Schwerhörigen) nicht beantworten können.
Ein wunderbarer Moment, als der Amtsarzt mir zur bestandenen Prüfung gratulierte J