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Futtermittelherstellerlizenz?
#1
Hallo,

ich hab noch mal eine Frage: Swanie sprach im Kurs mal davon, dass man für die Herstellung von Kräutermischungen als Nahrungsergänzung für eine Futtermittelherstellerlizenz oder so benötigt?!

Ich finde aber nichts im Netz unter diesem Begriff. Habt ihr vielleicht eine Ahnung wie das genau heißt?

Den sog. Kräuterschein (Erlaubnis zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel) meine ich damit nicht und Swanie meinte auch etwas anderes. Aber was?

Wie heißt das denn was man braucht, wenn man Frischfutter, auch gefroren, verkaufen würde? Wie ihr seht, davon hab ich keine Ahnung. Blush


Viele Grüße
Nicole
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#2
Wenn du nichts umfüllst oder gar mischst und deine Produkte abgepackt zu dir kommen brauchst du gar keine Lizenz.

Erst wenn du mischst oder umfüllst, bzw produzierst.

Ich guck noch mal ob ich finde wie das genau heisst...
Die Qualität eines Hundehalters erkennt man nicht am Verhalten des Hundes.
Sondern am Verhalten gegenüber seinem Hund!
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#3
Zuerst musst Du wissen was Du möchtest. Möchtest Du Fleisch bearbeiten und verpacken musst Du Dir eine Zulassung als Futtermittelbetrieb holen. Das ist je nachdem was Du machen willst sehr umfangreich. Die Betriebsstätte muss den Anforderungen einer Fleischerei gleichen. Sprich Fliesen bis zur Decke, Bodenablauf, Waschbecken nach Norm (mit Knie, oder Ellenbogennutzung) ect..... Die klärst Du alles mit dem zuständigen Veterinäramt. Zusätzlich brauchts Du ( zumindest in Niedersachsen) eine Registration bei der LAVES. Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Futtermittehlhygieneverordnung ist nicht ohne. Da bekommt man dann eine Registrationsnummer. Die kommen auch mal und prüfen, ob die Etikettierung zB. richtig ist usw. Hat man diese Registration, kann man damit wieder zum Veterinäramt, die dann eine Zulassung als Futtermittelbetrieb geben. Bei mir hat alles zusammen ein Jahr gedauert bis alles erfüllt war. Wie gesagt, packtst Du nur mal was um ist das sicherlich nicht so umfangreich mit den Räumlichkeiten. Ansonsten ist da mer Heckmeck als für den Menschlichen Verzehr.
Daher haben die meisten BARF Shop nur wiederverkauf. Selbst das backen von Hundekeksen muss angemeldet werden. JEDES Produkt muss untersucht werden. Das heist Du schickst eine Probe des hergestellten Leckerlies zu einem Istitut für Futtermittel.
Da gibts Du an, auf was das Produkt getestet werden soll. Notwendig ist ja immer Protein, Rohfett. Früher war noch Wasser, Rohfaser und Rohasche dabei. Die Kosten jedes Produktes zwischen 50,00€ und 100,00 €. Da kommt dann ganz schön was zusammen, wenn du mal drei Kekssorten bäckst. Du bist aber verpflichtet eine Untersuchung durchzuführen. Solltest Du den Inhalt von jemanden aus dem Netz abschreiben und keine Rechnung vom Institut des Produkt, was getestet wird (Laves) haben, musst du Strafe zahlen.
Das erstmal von meiner Seite. Ich spreche mal für Niedersachsen, wie andere Bundesländer verfahren weis ich nicht.
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#4
Also in Nrw siehts nicht anders aus, mal abgesehen von der Tatsache , dass die Zuständige Behörde dasLanuv ist. Die Auflagen sind auch da Megahoch.
Ähnclich wie sie im vorherigen Beitrag beschrieben wurde.
Denke wenn man sich generell nicht gut mit Fleisch (Metzger) auskennt sollte man eh die Finger davon lassen. hatte mich da aber auch mal für interessiert und aus den verscheidensten Gründen Abstand genommen. Wenn Du magst kannst Du Dich gerne bei mir melden und ich stelle Dir mal die Unterlagen, die ich bis zu einem bestimmten Punkt fertig gemacht habe gern zur Verfügung.
War letztens mal wieder bei einem Hersteller und ich muss echt sagen mir war die Ansammlung toter Tiere echt two much; ihhh war echt ekelig da liegt das Zeug ja dann in Tonnen rum :-( und im Nachgang bin ich froh, dass ich mich gegen eine eigene Produktioon entschieden habe :-)

LG
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#5
Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für eure Antworten! Also Fleisch möchte ich nicht verarbeiten und selbst verkaufen. Aber Nahrungsergänzungsmittelmischungen oder Kräutermischungen würden mich schon reizen. Wenn ich Kräuter als Arznei verkaufe geht dies nur als Einzelkräuter, wofür man den sog. Kräuterschein (Erlaubnis zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel) benötigt. Ansonsten kann man damit natürlich alle freiverkäuflichen Arzneimittel verkaufen, die auch in einer Drogerie oder Reformhaus angeboten werden. Dann auch fertige Kräutermischungen.

Ich würde aber auch gerne selber mischen und das darf ich eben nicht, wenn ich dies als Arznei verkaufe. Aber Swanie verkauft diese als Nahrungsergänzungen... Darf man das also, wenn man die Kräutermischungen so deklariert? Und in dem Zusammenhang dachte ich, hätte Swanie von dieser Lebensmittellizens gesprochen. Ich wüsste zu gerne wie es geht, dass man es darf!

Vielleicht müssen dann aber auch diese Mischungen an ein Institut zur Analyse gesendet werden, wenn sogar Hundekekse dorthin müssen. Andererseits ist dies natürlich verständlich im Sinne des Verbraucherschutzes.

Alles ganz schön kompliziert und Hut ab vor denen, die Fleisch verarbeiten und verkaufen!

Viele Grüße
Nicole
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#6
Hallo Nicole,
mit dieser Frage beschäftige ich mich auch. Fleisch möchte ich auch nicht verkaufen, aber alles was sich um Kräuter dreht interessiert mich und würde ich auch verkaufen wollen, auch selbst gesammelte.

Wenn ich das richtig verstanden habe: Für den Kräuterschein muss man bei der IHK eine Prüfung ablegen?

Swanies Erklärung habe ich es so verstanden, dass wenn die Kräuter den Zusatz "zur ernährungsphysiologischen Nahrungsergänzung" tragen, es keine Probleme geben dürfte.

Ich stehe im Moment auch vor vielen Fragezeichen. Was benötige ich noch zusätzlich oder nicht?

Liebe Grüße Tatjana
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#7
Hallo Tatjana,

hm, wenn man nun einfach den Zusatz nur darauf schreiben braucht "zur ernährungsphysiologischen Nahrungsergänzung" wäre das ja sehr schön. Zu schön um wahr zu sein! Denn wenn ich den Kräuterschein habe, dann habe ich ja sogar gewisse Kenntnisse über die Kräuter erworben und darf diese dennoch nicht mischen.

Vielleicht finden wir ja noch weitere Informationen dazu heraus.

Den Kräuterschein kann man auf jeden Fall gut machen. Die Prüfung findet bei der IHK statt. Die Vorbereitung dazu kann man selbst in die Hand nehmen, in dem man sich entsprechende Bücher dazu kauft und auf die Fragen vorbereitet oder man besucht einen Vorbereitungskurs. Die Prüfung ist nicht besonders schwer.

Viele Grüße
Nicole
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#8
Hallo Nicole,
unter "Ausbildung zum Tierheilpraktiker" unter der Rubrik "Berufs- und Gesetzeskunde (THP)" kommt ein Thema: Was darf der THP? Hier hat im Beitrag 14 Swanie etwas geschrieben, was interessant sein könnte.
Ich muss mich da noch einmal etwas mehr damit beschäftigen, da ich in dem Fall noch nicht so richtig den Durchblick habe.

Hast Du den Kräuterschein bei der IHK abgelegt?
Da ich bei Prüfungen enorm nervös bin, weiß ich noch nicht, ob ich das machen möchte. Obwohl ich ein absoluter Pflanzen- und Kräuterfreak bin. Aber auf Abruf ist bei mir vieles erst wie weggeblasen.
Vielleicht mache ich erst eins nach dem anderen.

Ich werde auch noch weiter recherchieren.

Liebe Grüße Tatjana
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#9
Wie sieht es mit abfüllen von z.B. Ölen aus oder Knochenmehl? Da ich meist Großpackungen kaufe fülle ich meinen Kunden dann einen halben Liter z.B. ab. Brauche ich dafür irgend eine Lizenz?


LG Tina
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#10
Hallo Tina,

sowie du etwas abfüllst oder abpackst brauchst du dafür eine Registrierung nach der VO (EG) 183/2005 (Futtermittelhygieneverordnung)
Du bekommst dann eine Registriernummer, bei uns vom RP Gießen.

Wenn du dann ein neues Etikett aufklebst musst du auch einiges beachten.

Viele Grüße
Gernot
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#11
Hallo,
unter folgendem link kann man den Antrag für Baden-Württemberg runterladen.
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/serv...-art10.pdf
Leider verstehe ich schon gar nicht, was ich dort ankreuzen soll, wenn ich lediglich große Mengen einkaufe und in kleineren Portionen/Einheiten weiterverkaufen möchte.
Wer hat den Antrag schonmal ausgefüllt und weiß, was anzukreuzen ist?
Vielen Dank
Tina
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#12
Hallo Tina,

hab mich im Mai 2013 registrieren lassen.
Bei uns gibt es jetzt aber auch einen neuen Antrag und ehrlich gesagt, wüsste ich da auch nicht was ich ankreuzen sollte Huh

http://mkk.de/cms/media/pdf/aemter_1/umw...uktion.pdf

Am besten anrufen und nachfragen.

Grüße
Gernot
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#13
ah gut danke, was zahlt man für den Antrag?
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#14
Man kann es kaum glauben, war aber kostenlos!
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#15
mal ne Frage brauch ich einen Sachkundenachweis für frei käufliche Arzneimittel , wenn das Produkt unter Medizinprodukt verkauft wird?

Es handelt sich um Toxaprevent.

Für Nahrungsergänzung brauch ich ja nix? und wenn ich von einer Großpackung was umfülle brauch ich mich nur registrieren lassen. hab ich das so richtig verstanden?
LG Tina mit Aysha und unser Bigfoot für immer im Herzen.

Das Niveau eines Landes und dessen moralische Werte können an der Weise, wie ihre Tiere behandelt werden, gemessen werden.
(Mahatma Gandhi)
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#16
(01.08.2014, 18:21)Julie07 schrieb: Wenn ich Kräuter als Arznei verkaufe geht dies nur als Einzelkräuter,

Als Arzneimittel darfst Du weder etwas herstellen noch verkaufen, außer Du bist Arzneimittelhersteller oder Apotheke.

Außnahme sind freiverkäufliche Arzneimittel, für die musst Du die Sachkunde für freiverkäufliche Arzneimittel haben.

(01.08.2014, 18:21)Julie07 schrieb: Ansonsten kann man damit natürlich alle freiverkäuflichen Arzneimittel verkaufen, die auch in einer Drogerie oder Reformhaus angeboten werden. Dann auch fertige Kräutermischungen.

Genau für diese Mittel brauchst Du die Sachkunde für freiverkäufliche Arzneimittel.
Nicht freiverkäufliche Arzneimittel darfst Du ansonsten in keinem Fall verkaufen, außer Du bist Apothekerin.

Wenn Du Ergänzungsfuttermittel herstellst musst Du als Futtermittelhersteller registriert sein. "Einfach so" darf man das nicht tun.

Was Du ohne irgend etwas tun darfst, ist Ergänzungsfuttermittel, die fertig abgepackt sind verkaufen. Ohne Herstellerlizens darfst Du gar nichts abfüllen oder mischen. Alles was als Arzneimittel bezeichnet wird darfst Du dann NICHT verkaufen, auch nicht freiverkäufliche Arzneimittel.

(01.08.2014, 18:21)Julie07 schrieb: Vielleicht müssen dann aber auch diese Mischungen an ein Institut zur Analyse gesendet werden,

Alle Mischungen zur Nahrungsergänzung bedarfen mindestens eine sogenannte Weenderanalyse, bei Ca-Präparate muss der Ca-Gehalt ausgewiesen werden.


(30.09.2014, 16:23)tina82 schrieb: mal ne Frage brauch ich einen Sachkundenachweis für frei käufliche Arzneimittel , wenn das Produkt unter Medizinprodukt verkauft wird?

Schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinprodukt#Beispiele
Startseite: wikipedia.de

Man kann nicht einfach selber entscheiden etwas "Medizinprodukt" zu nennen. Zum Teil braucht man die Sachkundenachweis und zum Teil nicht unbedingt.


(30.09.2014, 16:23)tina82 schrieb: Für Nahrungsergänzung brauch ich ja nix? und wenn ich von einer Großpackung was umfülle brauch ich mich nur registrieren lassen. hab ich das so richtig verstanden?
und hier: http://www.sachkundenachweis.info/freive...-nachweis/
Startseite: www.sachkundenachweis.info

Medizinprodukte

Was ein Medizinprodukt ist, definiert das Medizinproduktegesetz (MPG): medizinische Instrumente, Geräte, Apparate sowie Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die am Menschen angewendet werden sollen, deren Wirkung aber auf andere Art und Weise zustande kommt als bei Arzneimitteln.
...
.....
Meist sind sie ohne Verschreibung erhältlich. Ob sie apothekenpflichtig sind, richtet sich nach den Inhaltsstoffen.

Quelle: http://www.test.de/medikamente/begriffe/med_produkte/
Startseite: www.test.de
LG
Swanie


[Bild: herbalist.gif]

barf-berater.de
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#17
Danke Swanie für die Erklärung.

Ist es dann so, dass ich mich nachdem richten kann was auf der Verpackung steht, also Einzelfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel.

Wie ist es bei Produkten wie z.B. das Darmflora von Dr. Wolz, da steht Nahrungsergänzungmittel das fällt doch dann nicht unter den Sachkundenachweis, wenn ich das richtig verstehe.

Auf dem Entgiftungsmittel Toxaprevent steht Medizinprodukt, da wäre dann ja auch kein Nachweis notwenig.

Sorry wenn ich noch mal soo frage, ich will nur ganz sicher gehen, denn dann benötige ich den Nachweis nicht.
LG Tina mit Aysha und unser Bigfoot für immer im Herzen.

Das Niveau eines Landes und dessen moralische Werte können an der Weise, wie ihre Tiere behandelt werden, gemessen werden.
(Mahatma Gandhi)
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#18
Der Sachkundenachweis ist wirklich nicht schwer, und damit bist Du mit solchen Sachen auf der sicheren Seite.

LG Petra
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