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File Line Function
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/inc/plugins/google_seo/redirect.php 313 errorHandler->error_callback
/inc/class_plugins.php 142 google_seo_redirect_hook
/global.php 103 pluginSystem->run_hooks
/showthread.php 28 require_once
Warning [2] Undefined array key 1 - Line: 314 - File: inc/plugins/google_seo/redirect.php PHP 8.3.13 (Linux)
File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/inc/plugins/google_seo/redirect.php 314 errorHandler->error_callback
/inc/class_plugins.php 142 google_seo_redirect_hook
/global.php 103 pluginSystem->run_hooks
/showthread.php 28 require_once
Warning [2] Undefined array key "" - Line: 327 - File: inc/plugins/google_seo/redirect.php PHP 8.3.13 (Linux)
File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/inc/plugins/google_seo/redirect.php 327 errorHandler->error_callback
/inc/class_plugins.php 142 google_seo_redirect_hook
/global.php 103 pluginSystem->run_hooks
/showthread.php 28 require_once



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Warum nicht namentlich zu melden?
#1
Hallo ihr Lieben,

heute kam in der Schulung zum Gesetz eine tolle Frage auf, die ich auch ganz spannend finde und sie auch nicht beantworten konnte.

Warum gibt es im §7 IfSG 5 Krankheiten, die nicht namentlich gemeldet werden müssen vom Arzt?
Syphilis und Aids können wir uns noch mit Datenschutz und Privatsphäre erklären, aber was ist mit den anderen: Malaria, Echinokokkose und Toxoplamose kon. ?

Hat jemand eine Ahnung und somit eine Antwort für uns Neugierige?
Fragende Grüsse Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#2
Liebe Gini,

nur weil ich grad eh am Rechner sitze und ab und an ins Forum schau, trau ich mich mal an eine Antwort ohne Garantie.......Big Grin

Ich denke, bei den genannten 5 handelt es sich um Erreger, die normalerweise nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden, sondern von Tier auf Mensch.
Daraus ergibt sich keine Notwendigkeit der namentlichen Nennung, die ja eigentlich nur wegen der schnellen Isolation beteiligter Personen Sinn macht......also um eine größere Epidemie zu verhindern........oder bin ich da jetzt auf dem Holzweg? fragend

Auf jeden Fall eine interessante Frage........*grübelweiter*

Liebe Grüße
Sonja
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#3
Liebe Sonja,

Syphilis und AIDS sind schon von Mensch zu Mensch übertragbar....da passt mir Dein Gedanke nicht so ganz?

Aber danke fürs mitgrübeln....macht Spaß gell?Big Grin
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#4
ups, ja ich meinte ja auch, die anderen drei Big Grin also außer Syphilis und Aids, das war mir bekannt...........Big GrinTongue.............aber hakt wohl trotzdem.......ja macht immer Spaß, mitzurätseln, mitzudenken.....man lernt halt nie aus. Wink
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#5
hab ein bisschen gegoogelt und fand nur die Aussage, dass man niemanden sozial ausgrenzen möchte, da ja die Meldung ohne Patienteneinverständnis erfolgt (ist ja schließlich Gesetz).
Warum man allerdings jemanden ausgrenzen sollte der Malaria hat oder Toxoplasmose, während der Mensch mit der Hepatitis namentlich gemeldet wird, das versteh ich auch nicht. Und Hepatitis wird zwar leichter übertragen als AIDS...aber AIDS und Lues sind ja auch keine Waldspaziergänge Huh HuhHuh
Verwirrte Grüße
Andrea
Aber ich melde jetzt IMMER an MEIN Gesundheitsamt...komme was wolle Big Grin Big Grin Big Grin
liebe, lache, laufe, lerne....lebe
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#6
Andrea,der Satz hört sich auch viiiieeeelll einfacher an,als der von gestern abendTongue
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

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#7
Hallo Ihr Lieben,

folgendes ist auf der Seite des RKI zu finden:

"... Die namentliche Meldung ist auf solche Krankheitserreger beschränkt,
deren Nachweis ein Tätigwerden des Gesundheitsamtes erfordern kann, um ge-
eignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Eindämmung der Weiterverbrei-
tung einzuleiten.
Die nichtnamentliche Meldepflicht nach § 7 Abs.3 IfSG um-
fasst diejenigen Krankheitserreger, bei denen solche fallbezogenen Maßnah-
men durch das Gesundheitsamt nicht erforderlich bzw. nicht angezeigt sind.

Die nichtnamentliche Meldepflicht bezieht sich auf sechs Krankheitserreger.
Im Einzelnen sind dies Treponema pallidum, HIV, Echinococcus sp., Plasmodi-
um sp., Rubellavirus (nur bei konnatalen Infektionen) und Toxoplasma gon-
dii (nur bei konnatalen Infektionen).


http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG...cationFile
Startseite: http://www.rki.de

Viele Grüße aus Kiel!
Sabineblume
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#8
Genau so ist das, Sabine!

es geht bei der nichtnamentlichen Nennung nur um die Häufigkeit des Vorkommens und bei der namentlichen um die zu ergreifenden Maßnahmen durch das GA!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#9
Vielen Dank,dass ihr das geklärt habt.Smile
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

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#10
Ihr seid spitze !!!

Danke für eure ganzen Antworten, nun sind wir schlauer und können das nette Infektionsschutzgesetz als "erledigt" kennzeichnen. Big Grin

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#11
Zwar ist das Thema schon als "erledigt" gekennzeichnet, darf ich es dennoch nochmal hervorholen?

Ich hatte mir diese Frage auch schon lange und immer wieder gestellt, aber dann doch vorerst mal so hingenommen.
Trotz Eurer Erklärungen, besonders der von Sabine, habe ich es noch nicht ganz verstanden.
Kann es jemand noch mal leichter verständlich erklären?

Es geht v.a. um folgenden Satz:
"Die nichtnamentliche Meldepflicht nach § 7 Abs.3 IfSG um fasst diejenigen Krankheitserreger, bei denen solche fallbezogenen Maßnahmen durch das Gesundheitsamt nicht erforderlich bzw. nicht angezeigt sind."

Was heißt das? Und warum ist dies so, bei den genannten Krankheitserregern?
Heißt das, dass das GA bei diesen KH keine Chance hat, einer Weiterverbreitung entgegenzuwirken?
Bonnie
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#12
Nein- das bedeutet, das es nicht notwendig ist, dass das GA einschreitet.
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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