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Huhu ihr Lieben,
da ich jetzt schon seit 1 Jahr Erfahrungen mit den Bachblüten gesammelt habe, würde ich nun gerne eine eigene Bachblütenberatungspraxis eröffnen.
Ich bin derzeit HPA und arbeite sonst nicht, und bin über meinen mann krankenversichert.
Nun hätte ich die Möglichkeit im Haus meiner Eltern im Keller eine Praxis zu errichten.
Doch leider habe ich keine Ahnung was ich dazu alles tun muss?! Gewerbe anmelden? Gesundheitsamt?
Wie sieht es dann mit der Versicherung aus. Muss ich mich selbst kranken versichern oder kann ich wenn ich unter einem gewissen Einkommen liegen weiter bei meinem Mann versichert bleiben?
So viele Fragen
Hat hier vielleicht schon jemand eine Praxis und Tipps und Tricks parat? Oder einen Link mit Erklärungen zu dem Thema?
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Liebe sunnyeve
Das sind aber schöne Nachrichten.
Eine eigene Bachblütenberatungspraxis ist eine tolle Umsetzung für Dein Wissen.
Ich freue mich sehr, dass Du das angreifst.
In jedem Fall wünsche ich Dir viel, viel Glück und Erfolg dabei
Dem Gesundheitsamt musst Du Deine Praxiseröffnung nicht melden.
Ein Gewerbe allerdings musst Du schon anmelden.
Je nach Stadt/Gemeinde kann es sein, dass die Räume - auch wenn sie wie in Deinem Fall Eigentum der Eltern sind - als Gewerbeeinheit deklariert werden müssen.
Denn im Normalfall zahlst Du ja für die Räume auch eine Miete.
Da fragst Du am besten bei dem örtlichen Bauamt nach.
Die anderen Fragen, bezüglich Krankenversicherung und was sonst noch alles auf Dich zukommt, solltest Du mit einem Steuerberater klären.
Vielleicht kann Dir auch die Bundesagentur für Arbeit kostenlos weiterhelfen. Dort sitzen oft sehr kompetente Berater für die ersten Schritte in die Selbständigkeit.
Liebe Grüße
Gudrun
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Hallo sunnyeve,
also bei mir (auch HPA) ist es so, dass ich mich lediglich beim Finanzamt anmelden musste.
Von mehreren Stellen, u.a. IHK wurde mir gesagt, dass ich kein Gewerbe anmelden muss, da ich weder produziere noch verkaufe.
Meine Steuerberaterin sagte, ich solle mich beim Finanzamt anmelden, die stufen dich dann ein (Gewerbe oder Freiberufler). Kann aber auch bei jedem Finanzamt anders sein. Erkundige dich am besten direkt dort.
Ich habe auch in unserem Wohnhaus einen Raum hergerichtet. Die Kosten dafür dokumentiert und abgeheftet.
Den Kunden stelle ich Quittungen aus, die ich dann abhefte. Ich habe einen Ordner in dem ich alle Ausgaben (Rechnungen) und Einnahmen vermerke. Den bekommt dann meine Steuerberaterin, wenn wir auch unsere Lohnsteuer abgeben.
Ich habe bei der DAK angerufen (dort bin ich über meinen Mann versichert) und habe mich erkundigt. Denen reicht der Steuerbescheid. Wenn der im Schnitt unter bzw bis 450€ Gewinn im Monat ist, bleibst du familienversichert.
Allerdings kann das von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Einige möchten evtl auch Quartalsabrechnungen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und Freude mit Deiner eigenen Praxis! Tolles Gefühl
lichen Gruß
Inga
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Joseph Goldstein
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Huhu,
danke für eure schnellen und lieben Antworten
Ich werde mich dann mal beim Fiananzamt erkundigen. Welches Amt ist denn das zuständige? Das indem Ort wo die Praxis ist oder in dem Ort wo ich derzeit wohne (sind ca 30 Min Fahrzeit auseinander und verschiedene Landkreise).
Kann ich dir für weitere Fragen bei Bedarf eine PN schreiben Inga?
Das wäre super einen Ansprechpartner zu haben, der selbst erfahren ist
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lichen Gruß
Inga
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Das Finanzamt in dem du tätig bist ist für die Praxis zuständig.
Ob es als Freiberuflichkeit bewertet wird oder nicht ist sehr verschieden!
Ganz viel Erfolg!
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Liebe sunnyeve
Beratungen liegen im Graubereich der Finanzämter.
Allerdings werden in letzter Zeit die Beratungstätigkeiten dem Gewerbe zugeordnet.
Das ist nicht nachteilig. Die eventuellen Steuern sind deshalb nicht höher, nur anders verteilt.
Wenn Du zusätzlich noch Produkte, wie Tee oder Öle verkaufen magst, dann musst Du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden.
Je nachdem welche Rechtsform Du wählst (Einzelunternehmen, e.K. oder GmbH) können auch unterschiedliche Finanzämter zuständig sein.
Das erfährst Du aber, wie Inga schon schrieb, bei einem Anruf bei Deinem nächsten Finanzamt.
Liebe Grüße
Gudrun
Die Ernährungsfrau vom Kochelsee
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Ach super, dass ihr mir so beratend zur Seite steht
Dann wäre ich wohl ein Kleinunternehmer?!
Wenn ich ein Gewerbe anmelde, darf ich aber trotzdem keine Bachblüten mischen und sie den Klienten mitgeben oder?
Nur eine Empfehlung aussprechen, oder?
Ich sehe das wird eine komplizierte Sache aber ich freue mich trotzdem schon sehr
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Liebe sunnyeve
Genauso ist es. Keine Bachblüten selber zusammen mischen (außer für Dich und Deine Familie), sonders
als Verkehrsempfehlung aufschreiben.
Es hat sich bewährt Deine ortsansässige Apotheke zu informieren, dass Du Bachblütenberatung anbietest.
Meistens besorgt sich die Apotheke dann ein Bachblütenset und mischt auf Deine Anweisungen für Deine Klienten
die individuellen Mischungen zusammen.
Liebe Grüße
Gudrun
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Wie sieht es denn aus, wenn ich mich doch für eine mobile Praxis entscheide, und zu meinem Klienten hinfahre, statt einer stationären Praxis.
Gelten dann die selben Dinge, sprich erst mal beim Finanzamt fragen ob ich Freiberufler oder Gewerbetreibender bin?
Momentan bin ich noch nicht ganz sicher, eine eigene Praxis wäre schon ein Traum, allerdings wäre die 30 Minuten Fahrzeit von meinem Wohnort entfernt....
Ich werde das nochmal durchdenken, vielleicht sollte ich mal Bachblüten nehmen, damit ich mich entscheiden kann
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Ja, da verhält es sich genauso.
Habe es auch zunächst als Hausbesuchspraxis laufen gehabt. Mit dem Praxisrsaum hat es sich dann spontan früher ergeben, als gedacht...
lichen Gruß
Inga
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Hallo Sunny,
super dass Du Dich traust und den Schritt zur eigenen Bachblütenberatungspraxis machst.
Bei mir war es genau so wie Inga beschrieben hat.
Ich hatte die BB Praxis auch als Hausbesuchspraxis laufen. Das war super und ist bei den Klienten gut angenommen worden.
Bei der Steuer hatte ich allerdings die Fahrtkosten nicht als Ausgaben angegeben. Das war mir zu kompliziert. Aber mein Arbeitszimmer habe ich geltend machen können, da ich zu dem Zeitpunkt ja noch HPA war und einen separaten Raum für Onlineschulungen, Lernen etc. benötigte. Die haben es zunächst nicht anerkannt, aber nachdem ich Einspruch eingelegt habe und es nochmal genauer erläutern sollte, wurde es genehmigt.
Liebe Grüße und viel Erfolg, berichte uns doch weiter wie es läuft.
Sabine
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Hallo Zusammen,
gerne würde ich Bitte nachfragen.
Wie verhält es sich, wenn man zum Beispiel auf den Naturheiltagen einen Stand hat .
Darf man in der Form Wasserglas mit einen Tropfen am Stand anbieten oder geht das gar nicht?
mfG
Stephanie
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