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/global.php 103 pluginSystem->run_hooks
/showthread.php 28 require_once
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File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/inc/plugins/google_seo/redirect.php 314 errorHandler->error_callback
/inc/class_plugins.php 142 google_seo_redirect_hook
/global.php 103 pluginSystem->run_hooks
/showthread.php 28 require_once
Warning [2] Undefined array key "" - Line: 327 - File: inc/plugins/google_seo/redirect.php PHP 8.3.13 (Linux)
File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/inc/plugins/google_seo/redirect.php 327 errorHandler->error_callback
/inc/class_plugins.php 142 google_seo_redirect_hook
/global.php 103 pluginSystem->run_hooks
/showthread.php 28 require_once



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Musterhygieneplan Bayern
#1
Hallo ihr Lieben!

Ich bin HPA aus Bayern, bereite mich auf meine HP-Prüfung vor und bearbeite gerade das Thema "rechliche Grundlagen" mit dem entsprechenden Skript von Isolde (Stand: 23.Oktober 2017, gebundene Version). Auf den Seiten 105 ff geht es ja um Hygiene. Und auf den Seiten 115 ff sind Musterhygienepläne von Baden-Würtenberg abgedruckt. Hab ich gelesen :-)

Da ich aus Bayern bin, wollte ich anschließend zusätzlich den entsprechenden bayerischen Musterhygieneplan bzw. die entsprechenden Musterhygienepläne lesen.
Hab danach gegoogelt, bin aber nicht fündig geworden.

Auf den Seiten des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (hab euch den Link reinkopiert)

https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesu...richtungen

finden sich lediglich
1. ein Infektionshygienischer Leitfaden für Tagespflegepersonen
2. Vorschriften für ambulantes Operieren (so, wie ich meine Praxis plane, nämlich ohne invasive Maßnahmen, betreffen diese Vorschriften mich aber nicht)
3. ein Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in stationären Einrichtungen für ältere Menschen und pflegebedürftige Volljährige
4. Ein Musterhygieneplan für Schulen (derzeit in Bearbeitung)
5. Hygienevorschriften für Kindertagseinrichtungen
6. Merkblätter mit Hygienevorschriften in Bezug auf Gemeinschaftseinrichtungen, Tattoo- und Piecingstudios, zum Läuserückfallfieber und zum Umgang mit Lebensmitteln.

Ich weiß, das Hygienerecht ist zum Teil Bundesrecht (wie z.B. das Infektionsschutzgesez), zum Teil Landesrecht (wie z.B. die bayerische Medizinhygieneverordnung), in der schriftlichen Prüfung wird sowieso kein bayereisches Landesrecht geprüft werden und dass mich der Amtsarzt bei der mündlichen Prüfung danach fragt, ist sehr unwahrscheinlich. Noch unwahrscheinlicher ist, dass es eine bayerische Regelung gibt, die von den dargestellten baden-würtenbergischen Vorschriften abweicht.

Aber ich muss gestehen, jetzt, da ich zu dem Thema im Internet recherchiert habe, interessieren micht die Antworten auf meine Fragen trotzdem brennend!

Daher meine Fragen:
1. Gibt es derzeit einen bayreischen Musterhygieneplan, der für bayerische Heilpraktiker von Bedeutung ist (und den ich bloß nicht finde)?
Oder sind meine Recherchen abschließend und es gibt gar keinen?

Was ich allerdings gefunden habe, ist auf den Seiten von freie Heilpraktiker e.v. unter folgenden Link

http://www.freieheilpraktiker.com/cms_up...Muster.pdf

ein solcher Hygieneplan in der "Version Bayern 12/ 2009", der u.a. von dem oben genannten bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erarbeitet wurde.
Der Plan ist dem im Skript abgedruckten badenwürtenbergischen Musterhygieneplan recht ähnlich und wiegesagt offensichtlich von 2009, also soo alt ja nun auch wieder nicht.
Auf den aktuellen Seiten des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit fehlt von diesem Plan aber jede Spur.
Gilt er also nicht mehr, da er dort nicht steht? Obwohl es auch keinen aktuelleren entsprechenden bayerischen Plan gibt? Oder gilt er noch, gerade weil es keinen aktuelleren Plan gibt?

Und in diesem Zusammenhang meine nächste Frage:
2. Was ist die Rechtsnatur eines solchen Musterhygieneplans?
Ist er eine Verwaltungsvorschrift, die aufgrund einer landes- oder bundesgesetzlichen Grundlage erlassen wurde? Oder ist er eine bloße Empfehlung, ein Vorschlag sozusagen, wie die rechtlichen Hygienevorschriften umgesetzt werden können?
Heart liche Grüße

Mirabellchen
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#2
Hallo Mirabella, hallo miteinander,

genau genommen gibt es weder einen bayrischen noch einen baden-württembergischen Hygieneplan.
Hygienepläne sind von jedem Betrieb einer Gesundheitseinrichtung (z.B. einer Heilpraxis) selbst zu errichten und zwar nach den betriebsspeziefischen Anforderungen.
Grundlage für die Pflicht zur Erstellung von einem Hygieneplan für die eigene Heilpraxis ist 3 23 IfSG, wonach "Leiter von ......Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe" sicher zu stellen haben, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen werden.

Wichtig zur Bestimmung der "erforderlichen Maßnahmen" ist auch § 23 Absatz3 IfSG: "Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission füe Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI) ... beachtet worden sind".

D.h. maßgeblich für alle Hygienepläne sind die jeweiligen aktuellen RKI-Empfehlungen.

Da die Gesundheitsüberwachung und -kontrolle jedoch Aufgabe der Länder ist, kann RKI keine bundeseinheitlichen Hygieneregelungen treffen, sondern nur "Empfehlungen", die dann von den Ländern umgesetzt und überwacht werden.

Die genannten RKI-Empfehlungen erfassen jedoch alle Arbeitsschritte und Maßnahmen in den unterschiedlichsten Gesundheitseinrichtungen, haben einen riesigen Umfang und werden ständig aktualisiert, sind also für Normal-Sterbliche völlig unüberschaubar. Deshalb haben einige Länder Kataloge für Hygienepläne erstellt, aus denen sich die einzelnen Gesundheitseinrichtungen die für sie einschlägigen Hygieneprobleme und -maßnahmen zusammenstellen sollen, deren Schlüssigkeit und Umsetzung dann auch von den Gesundheitsbehörde überprüfbar sind.

Fazit: Alle "Hygienepläne", die in den Ländern kursieren, basieren auf den aktuellen RKI-Empfehlungen und ähneln sich daher sehr.
Da die jeweils erforderliche Aktuallisierung dieser "LandesAnforderungen" an neue RKI-Empfehlungen teilweise schleppend ist, bietet es sich an, sich an die jeweils jüngste Landes-Checkliste zu halten und diese dann an die eigenen Bedürfnisse anzupassen.

GlG

Horst
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#3
Hallo Mirabellchen,

eine kleine Anmerkung zur Beruhigung:
 Für die Prüfung musst du alles zur Hygiene wissen, was das Rki vorgibt ( wie Horst ja schon geschrieben hat).
Für die Praxis später gelten natürlich auch diese Vorschriften.
Wenn du die Prüfung bestanden hast, bekommst du noch direkt in Anschluss an die Mündliche Prüfung einen Musterhygieneplan in die Hand gedrückt!  Zumindest ist das in München der Fall.
An DEM kann man sich ganz gut entlanghangeln.
Liebe Grüße
Petra
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#4
Lieber Horst,
danke für deine tolle Antwort!
Mir ist dadurch Einiges klarer geworden :-) :-) :-)
Heart liche Grüße

Mirabellchen
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#5
Liebe Petra,
danke, das klingt gut!
Ich hoffe, das handhaben sie bei meiner Prüfung in Bayreuth auch so...
Heart liche Grüße

Mirabellchen
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