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24.01.2020, 16:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.01.2020, 16:21 von Isolde Richter.)
Für die mündliche Prüfung solltet ihr das Masernschutzgesetz kennen, das am 1. März 2020 in Kraft tritt.
Es ist in mehrerlei Hinsicht wichtig:
1. Erweiterung der Meldepflichten nach § 6 und 7 IfSG durch den Katalog der Meldepflicht-Anpassungsverordnung.
2. Die Meldepflicht-Anpassungsverordnung selbst wird aufgehoben, da alle ihre Erweiterungen der Meldepflichten in die §§ 6 und 7 der Neufassung IfSG eingefügt wurden.
3. In § 20 IfSG wurde eine Impfpflicht für dies Masernschutzimpfung für bestimmte Personenkreise eingefügt.
Zu den betroffenen Personenkreisen gehören
- Minderjährige, die in Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Schulen und Kindergärten betreut werden, müssen über einen ausreichenden Masernschutz verfügen.
- Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder in diesen Gemeinschaftseinrichtungen untergebracht werden und nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, müssen einen Masernschutz nachweisen.
- Personen, die in bestimmten Berufen tätig sind - und dazu gehören auch HP-Praxen - müssen über einen ausreichenden Masernschutz verfügen.
Einen ausreichenden Masernschutz kann man besitzen, indem man ihn auf natürlichen Weg erworben hat, d.h. durch das Durchstehen der Erkrankung oder durch eine Impfung. Dies muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Hat eine der vorgenannten Personen keinen ausreichenden Masernschutz, so darf sie in den Gemeinschaftseinrichtungen bzw. der Heilpraxis nicht arbeiten. Für HP und deren Angstellte, die im März 2020 schon in Praxen arbeiten, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021. Für Praxen, die neu gegründet werden, gibt es keine Übergangsfrist.
GLG Isolde
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Liebe Claudia,
bei Personen, die nach dem Stichtag geboren wurden, geht man davon aus, dass Sie entweder geimpft sind oder schon so Kontakt mit dem Virus hatten und so eine ausreichende Immunität aufgebaut haben.
Deshalb brauchen sie sich nicht impfen lassen.
GLG Isolde
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Hallo Isolde,
ich habe auch noch eine Frage zur Impfpflicht. Ich bin vor 1970 geboren und brauche dann
kein Attest vorlegen?
Einen schönen Abend und liebe Grüße aus dem Sauerland
Gitti
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Hallo Isolde,
vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort.
Ich wünsche dir einen schönen Nachmittag.
Liebe Grüße
Gitti
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Liebe Isolde,
Mich würde es interessieren, da jetzt einiges neues im Gesetz kommt, ich aber bei der letzten Prüfung ausgeschieden bin und sie wieder machen möchte...kann ich denn dann durch Euch an den aktuellen Infos kommen? Denn ihr werdet bestimmt auch die Bücher nun nach März anpassen....und eine durch Dich wiedergebende Information ist viel einfacher gelernt und verstanden zu werden :-)
Dankeschön für die Antwort schon im Voraus!
Herzliche Grüße
Dilyana
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Bzw da wird ja bestimmt auch noch was über das top aktuelle Erkrankung Covid-19 auch im gesetz und eventuell als Erkrankung ergänzt?..
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11.03.2020, 07:45
Danke Gini!
Ich bin allerdings eben nicht mehr an der Schule und war auch vor Ort Schülerin, weswegen ich kein Elearning auch genommen habe. Da ich weiterhin mich auf die Prüfung vorbeireite, war ich mir nicht sicher, wie ich dann eben die Informationen bekommen könnte außer sie versuchen, selbst aus dem Netz zu holen. Aber vielleicht kann ich auch noch Marlene dazu fragen.
Danke für den Link! Das schaue ich mir an.
Herzliche Grüße
Dilyana