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19.11.2919 _was mache ich jetzt mit dem Impfzwangsgesetz - als HP- als Eltern?
#1
Exclamation 
Liebes Forum,

viellei trauen sich nicht, mir über das Forum zu schreiben.
Ihr könnt gerne auch die Möglichkeit der PN oder e-mail nutzenSmile

Anbei die aktuellen Infos der Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung.

https://www.individuelle-impfentscheidung.de/

"Zuletzt aktualisiert: 19. November 2019

Am 14.11. hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung das so genannte "Masernschutzgesetz" in Deutschland verabschiedet - gegen den Rat und die Expertise aller namhaften Fachleute und all die Menschen ignorierend, die über unsere Petition mit ihren mehr als 140.000 Unterschriften hier früh ein eigentlich unüberhörbares Signal setzten.

Das Gesetz ignoriert in bislang beispielloser Art und Weise

    die Fakten - s. hier

    die Fachleute - s. hier

    die Verfassung - s. hier.

Unsere differenzierte Kritik an den Inhalten dieses Gesetzes bleibt bestehen und wird Grundlage jetzt anlaufender Verfassungsbeschwerden vor dem BVG in Karlsruhe.

Hier finden Sie den Volltext unserer Stellungnahme zum Herunterladen, hier eine Kurzversion auf nur einer Seite.

Hier können Sie nachschauen, wie Ihr(e) Bundestagsabgeordnete® abgestimmt hat.
Und wie geht es jetzt weiter?

In unseren Bemühungen, eine freie, individuelle Impfentscheidung zu erhalten haben wir damit eine Niederlage erlitten - wissenschaftliche Fakten und Fachleute erwiesen sich als machtlos gegen eine Phalanx aus politischer Profilierungssucht einzelner oder gar ganzer Parteien.
Es ist ein hohes Gut in Deutschland, dass solche politischen (Fehl-)entscheidungen nicht das letzte Wort sind und einer Kontrolle unterliegen von Experten, deren Horizont weiter reicht als bis zum Ende einer Legislaturperiode. Dass dort, vor dem Bundesverfassungsgericht, Wissenschaft und Grundrechte nicht (wieder) unter die Räder geraten - dafür werden wir mit aller Kraft weiter kämpfen!

In jedem Fall werden wir unsere Arbeit für den Erhalt einer individuellen Impfentscheidung mit unvermindertem Einsatz fortsetzen!

Und: "wir gehen nach Karlsruhe" - an der Seite derer, die, anders als unser Verein selber, berechtigt sind, eine aussichtsreiche Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG einzulegen: an der Seite der Eltern betroffener Kinder (s.u.).


Was können Eltern tun?



Eltern mit vom Impfzwang betroffenen Kindern können grundsätzlich Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe einlegen - und dies direkt, der sonst oft nötige und langwierige "Weg durch die Instanzen" ist bei einem Gesetz dieser Prägung nicht zwingend nötig. Ansatzpunkt ist hier der Eingriff in das grundgesetzlich verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit und in das elterliche Recht, über Erziehung und Pflege ihrer Kinder selber zu entscheiden.

Ein solche Beschwerde kann über den Rechtsanwalt ihres Vertrauens eingelegt werden, der natürlich auch die von uns schon erstellten (Gutachten) und noch zu erstellenden (juristische Schriftsätze) Materialien für diese Beschwerde nutzen kann.

Nach Einschätzung der uns beratenden Juristen kommt es jedoch nicht darauf an, möglichst viele Verfassungsbeschwerden zu erheben. Jede Verfassungsbeschwerde muss individuell, sorgfältig und gut begründet werden. Auch setzt das bloße Einlegen der Verfassungsbeschwerde nicht die im Masernschutzgesetz enthaltenen Pflichten außer Kraft.

Es wird unterstützt und koordiniert von unsererm Partnerverein "Initiative freie Impfentscheidung e.V." einige eng begleitete und unterstützte Eltern-Verfassungsbeschwerden zu ausgewählten Konstellationen von Betroffenen geben (Eltern mit KiTa-Kind, Eltern mit Schulkind, ...), die auf dem eingeholten verfassungsrechtlichen Gutachten von Prof. Rixen aufbauen, juristisch von unseren rechtlichen Beratern und fachlich von uns unterstützt und begleitet werden.

Die konkreten Vorbereitungen dieser Verfassungsbeschwerden haben bereits begonnen, wenn diese erfolgreich sind, kommen dies allen zugute.

Es ist/ kann daher unter Umständen sinnvoller sein, die Kläger der von uns professionell begleiteten "Musterverfahren" (finanziell) zu unterstützen, als eine eigene Verfassungsbeschwerde einzulegen. Hierzu werden wir in den nächsten Tagen nähere Informationen auf dieser Website veröffentlichen.

Verfassungsbeschwerden können allerdings erst frühestens ab Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt erhoben werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist aktuell noch gar nicht abgeschlossen: Der Bundesrat hat noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen oder den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Beratung im Bundesrat ist aktuell auf den 20.12.2019 terminiert (laut AOK Bundesverband - Gesetzgebungskalender Gesundheitspolitik). Und schließlich muss der Bundespräsident das Gesetz noch ausfertigen und es muss im Gesetzblatt verkündet werden. Das Inkrafttreten ist zum 01.03.2020 vorgesehen.

Zusätzlich und gegebenenfalls sogar vorrangig zu/vor einer Verfassungsbeschwerde verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass alle möglichen und zumutbaren gerichtlichen Wege genutzt werden, Grundrechtsschutz erlangen. Das beinhaltet auch den Rechtsschutz vor den Fachgerichten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichte).

Wir sind aktuell im Gespräch mit unseren Juristen, welche weiteren Konstellationen des Rechtsschutzes im Falle des Masernschutzgesetzes möglich und sinnvoll und ggf. notwendig sind, z.B. Feststellungklagen, Einsprüche gegen zu erwartende Bußgeldbescheide, Widersprüche und Klagen gegen zu erwartende Aufforderungen seitens des Gesundheitsamtes zur Vervollständigung des Impfschutzes.


Was können beruflich Betroffene tun?


Sie können wie Eltern Verfassungsbeschwerde einlegen mit der Argumentation, erstens in ihrer grundgesetzlich verankterten Freiheit zur Berufsausübung und zweitens in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit betroffen zu sein.

Auch hier können selbstverständlich unsere Materialien genutzt werden und auch hier sind zahlreiche gleichartig Betroffene in IFI bereits aktiv, derartige Beschwerden zu bahnen.


Was können Ärztinnen und Ärzte tun?



Hier muss - wie oben schon angedeutet - unterschieden werden zwischen Kolleginnen und Kollegen, die nach 1970, und denen, die vor diesem magischen (und willkürlichen und innerhalb der STIKO in Diskussion befindlichen) Datum geboren wurden.

Erstere sind von einem Impfzwang für die weitere Berufsausübung unmittelbar betroffen - s. daher "Was können Beruflich Betroffene tun?"

Letztere sind unter Umständen in ihrer Berufsfreiheit berührt - hier ist theoretisch eine Verfassungsbeschwerde vorstellbar; wir werden zeitnah klären, welche Aussichten (und welche Risiken!) ein solches Vorgehen hätte. Risiken, weil ein eventuell negatives Urteil des BVerfG hier ja auch Zwänge und Festschreibungen enthalten könnte, die bis heute sonst nicht höchstrichterlich festgeschrieben sind, aber gerade in den letzten Wochen intensiv gefordert und diskutiert wurden.


Was müssen Kindergärten und Kindertageseinrichtungen jetzt beachten?



Unser juristischer Berater, Herr RA Jan Matthias Hesse, hat die komplexe Situation für Kindertageseinrichtungen aus juristischer Sicht analysiert und die Ergebnisse in einer Handreichung/FAQ-Sammlung zusammengestellt - Sie können dieses Papier hier herunterladen.


Was wird der Verein tun?



Wir werden

sorgfältig, détailliert und konkret die Möglichkeiten von Verfassungsbeschwerden für Eltern, Ärztinnen und Ärzte eruieren und mit erfahrenen Verfassungsjuristen abstimmen
verfassungsrechtliche Schriftsätze für "Standardsituationen" der Betroffenheit erstellen lassen (Eltern mit Kind in der KiTa, Eltern mit Kind in der Schule, ...) und diese - wie alle unsere Materialien - zur freien Verfügung hier auf der Internetseite veröffentlichen

das bisher als Kurzfassung vorliegende medizinische Gutachten zur völlig überschätzten 95%-Impfquoten-Forderung der WHO erweitern lassen in eine ausführliche Version, die dann auch hier zum Herunterladen erscheint und von jederman/jederfrau in Karlsruhe verwendet werden kann

wie schon beschrieben sorgfältig prüfen, inwieweit einzelne Ärztinnen und Ärzte auch aus unseren Reihen hier als Betroffene Verfassungsbeschwerde einlegen werden (s.o.).
nicht zuletzt mit unserer Arbeit alle sachverständig unterstützen, die gegen den dekretierten Impfzwang vor das BVerfg ziehen.

Damit bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht schon Fakten geschaffen werden, wird der Vorstand unseres Vereins  sich in einem Brief an den Bundespräsidenten, Frank-Walter Steinmeier, wenden und ihn angesichts der unverändert bestehenden, massiven Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des "Masernschutzgesetzes" bitten, die Verfassungsmäßigkeit nochmals neu und gründlich zu prüfen und die Ausfertigung des Gesetzes wegen Verstoßes gegen die Grundrechte zu verweigern.
Nicht zuletzt aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten und um diese unsere Initiative nicht zu entwerten halten wir hier - anders als bei den Bundestagsabgeordneten - Massen-E-Mail-Aktionen nicht für ein probates Mittel.

Wir werden dies alles gemeinsam mit unserem Partnerverein "Initiative freie Impfentscheidung eV" (IFI) tun, in dem unmittelbar Betroffene derzeit in Zusammenarbeit mit unseren rechtlichen Beratern  und unserer fachlichen Unterstütung Verfassungsbeschwerden konkret vorbereiten.


Was wird/kann der Verein nicht tun?

Nach Einschätzung unserer verfassungsrechtlichen Berater ist eine direkte Verfassungsbeschwerde des Vereins "Ärzte für individuelle Impfentscheidung eV" vor dem Bundesverfassungsgericht aussichtslos, weil dem Verein als Verein das hierfür entscheidende Kriterium der unmittelbaren Betroffenheit fehlt - im Gegensatz zu Eltern oder beruflich Betroffenen. Dies gilt im Übrigen für alle Vereine (auch wenn einige auf ihren websites Gegenteiliges behaupten...) - es gibt auf Bundesebene in Deutschland kein Instrument der Popularklage.

Wir können als Verein mit den bisher gesammelten Mitteln nicht direkt einzelne Verfahren vor dem BVerfG finanziell unterstützen - diese Verwendung widerspräche der Gemeinnützigkeit unseres Vereins, die dies nicht erlaubt.

Gemeinsam mit IFI werden wir jedoch prüfen, ob wir beizeiten ein fund-raising außerhalb unserer Gemeinnützigkeit initiieren, um hier eine Prozesskostenbeihilfe gewährleisten zu können - Spenden für diesen Zweck sind dann aber eben nicht steuerlich geltend zu machen. Hierzu wird es in den nächsten Tagen hier konkrete Informationen geben.
"

Soweit für heute von den Ärzten für eine indivuduelle Impfentscheidung e.V.
Ich bin sehr dankbar, dass es diesen Verein gibt und alle Betroffenen, Nicht-Betroffenen,-aber-Engagierten seine Unterstützung gibt.
Gemeinsam sind wir stark.

VG
Anita
„Das einzige Diktat, dem ich mich in dieser Welt füge,
ist die sanfte innere Stimme.“ Mahatma Ghandi





















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#2
https://www.individuelle-impfentscheidun...lesen.html
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#3
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...it-schutz/
„Das einzige Diktat, dem ich mich in dieser Welt füge,
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