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/showthread.php 28 require_once
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/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/inc/plugins/google_seo/redirect.php 314 errorHandler->error_callback
/inc/class_plugins.php 142 google_seo_redirect_hook
/global.php 103 pluginSystem->run_hooks
/showthread.php 28 require_once
Warning [2] Undefined array key "" - Line: 327 - File: inc/plugins/google_seo/redirect.php PHP 8.3.13 (Linux)
File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/inc/plugins/google_seo/redirect.php 327 errorHandler->error_callback
/inc/class_plugins.php 142 google_seo_redirect_hook
/global.php 103 pluginSystem->run_hooks
/showthread.php 28 require_once



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Patientenverfügung
#1
Da ich keine entsprechende Kategorie gefunden habe, packe ich es mal hier hinein!

Gerade zu Zeiten von medizinischen und gesetzlichen Höchstleistungen sind Momente zugegen, wo man sich Fragen bezüglich der Patientenverfügung stellt.

Ich habe mal wenige Informationen auf die Schnelle zusammen gesucht :

Wikipedia
Info 1
Info 2

Vorlage 1
Vorlage 2
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#2
Danke Thorsten!

Auch als Gesunder sollte man sich darüber Gedanken machen!
Dann habe es die Angehörigen später leichter wenn etwas passiert.
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#3
Ich habe in der Praxis, in der ich arbeite, schon mit 2 Patienten eine Patientenverfügung ausgefüllt. Ich habe auch immer als Muster eine in der Praxis liegen.

Vor ein paar Tagen noch habe ich darüber nachgedacht, wie ich es mir wünschen würde, wenn ich mal sehr krank bin, im Koma liege oder sonstiges... zu einem Entschluss bin ich nicht gekommen, denn ich habe sehr große Angst vor dem Tod.
Ich denke, wenn man krank ist oder alt oder starke, ständige Schmerzen hat, denkt man sicher anders über den Tod als ich jetzt.

Für mich ist der Tod etwas schlimmes, weil ich nicht weiß was danach kommt. Tritt man in eine andere Welt über oder ist man für immer und ewig weg, kann nicht mehr sehen, nicht mehr hören, nicht mehr denken?

Ich schweife aus und es gehört nicht hier her...


Generell finde ich Patientenverfügungen sehr gut und ich wäre auch ein Befürworter der aktiven Sterbehilfe.
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
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#4
Ich habe keinen Angst vor dem Tod, sonder vor das was kurze Zeit davor passiert!
Vor Schmerzen und gerade vor Situationen, wo ich keinerlei Entscheidung treffen kann!
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#5
Gerade solche Beiträge wie von Alexandra bezüglich einer schlimmen Krankheit, Erleichterungen, o.ä. regen jemanden wie mich zum nachdenken an.

Solange man sich noch in einer gesunden Verfassung - sei es psychisch, körperlich, oder wie auch immer - sollte man darüber nachdenken, wie sich die Verwandten und Bekannten verhalten sollten, was mit einem selber passieren sollte. Ich muss zugeben, dass ich einen gewissen Respekt (und auch Angst) vor dem Tod habe. Aber ich respektiere ihn! Der Tod erleichtert auch das Leben - nicht nur das eigene, sondern auch das derer aus dem Kreise der Liebsten -, was man eigentlich fortsetzen könnte / sollte / müsste / ...

Ich für meinen Teil bin definitiv dafür und auch dankbar, dass es eine solche Patientenverfügung gibt. Den eigentlichen Tod gibt es für jeden, ob man möchte oder nicht. Aus diesem Grunde sollte man doch auch dankbar sein, im schlimmsten aller schlimmsten Fälle nicht von Maschinen abhängig zu sein.

Wie seht Ihr das?
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#6
Hallo ihr Lieben,

ich hab schon lange eine Patientenverfügung hinterlegt und zwei Leute verpflichtet die auch durchzusetzen.
Im Gegenzug hab ich z.B. auch die Patientenverfügungen meiner Eltern mit unterschrieben und würde keine Sekunde zögern, nach ihren Wünschen zu verfahren.

LG
Antje
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#7
Patientenverfügung haben wir auch,leider keine Eltern mehr.Aber für eine alleinstehende Tante meiner Frau die wir betreut haben gab es auch eine Patienverfügung. Sonst hätte nach einem Schlaganfall niemand in ihrem Sinn etwas regeln können.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#8
ich halte Patientenverfügungen absolut für sinnvoll, muss aber leider sagen, dass aus meinem Pfelgealltag ( Altenpflege) die Umsetzung teils bescheiden war.
In einem Fall wurde sie von Angehörigen angefochten, die Mutter sei zur Zeit der Unterschrift schon dement gewesen , sie sind damit durchgekommen! Und im akutfall ( Herzinfarkt zum Beispiel) reagiert der Notartzt immer mit Rea , was nicht immer im Sinne der Leute war.
Ich wäre dafür als Tip, nehmt nicht zu nahestehende Menschen zum unterschreiben,
hab öfter erlebt, dass zwar klar von HErzamssage abgesehen wird, aber was wenn die Mutter eine Magensonde braucht? Ein völlig menschlicher und verständlicher Gedanke der Angehörigen, dass sie die Mutter ja nicht verungern lassen können und schon wird die Verfügung üergangen. Wie ich erlebt habe oft mit Erfolg ( denn Ärtze müssen helfen, hippokratischer eid... so habe ich mal von nem Arzt gehört). In der Altenpflege ist aus meiner Erfahrung raus viel Spielraum die Verfügungen zu umgehen, so it werden viele Menschen (noch) länger am Leben gehalten. Wie gesagt, dass ist nur eine ERfahrung die ich gemacht habe. DAs gesetzlich das anders aussieht ist mir klar. Aber hier klaffen vielleicht noch Theorie und Praxis.
Schweres thema...
Grüssles
Hi hi, scheuste das Grinsal, schwanzte den Kneiff ein und astete von Hüpf zu Hüpf.....Cool
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#9
Zitat:In einem Fall wurde sie von Angehörigen angefochten, die Mutter sei zur Zeit der Unterschrift schon dement gewesen , sie sind damit durchgekommen!

Deshalb ist es immer gut, wenn der Hausarzt mit unterschreibt und die Unterschriften mit Datum regelmäßig wiederholt werden.
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

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#10
Das stimmt und ist ein wichtiger Tipp.Die Tante hat auch bei klarem Verstand den Arzt mitunterschreiben lassen.Sonst wird es schwierig!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#11
Sofern sich auch im Notfall dran gehalten wird.

Bei meiner Großmutter wurde eine Reanimation eingeleitet, trotz Patientenverfügung. Diese Verfügung hing sogar über ihren Bett und Pflegepersonal wusste auch davon. Sie war zu dem Zeitpunkt 93 Jahre und wäre friedlich eingeschlafen. Sie hatte wohl einen Herzinfarkt nach einem schönen Tag.

Sie hat dann noch 6 Monate weitergelebt. Aber natürlich nicht mehr so wie vorher. Ihren letzten Weg habe ich mit begleitet. Sie lag 10 Tage im Sterben und hat die letzten Stunden vor ihrem Sterben schlimme Schmerzen gehabt.

Mir tut es sehr leid, das man ihren letzten Wunsch ( Patientenverfügung) nicht nachgekommen ist, sie hätte einen schönen friedlichen Tod haben können.

Von daher bin ich zwiegespalten. Ich denke für eine langfristige Sache, also z.B. was macht man nach einer OP, wenn man ins Koma fällt, oder nach Schlaganfall, dann ist so eine Patientenverfügung für die Familienangehörigen sicherlich sehr hilfreich im Sinne des Kranken zu handeln.
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#12
Also ich hab keinen Arzt dem ich so vertraue, dass ich ihn da mit unterschreiben lassen würde.
Ich hab allerdings auch nicht die Erfahrung, dass es Probleme gibt bei der Umsetzung.
Kenne sowas nur aus der Literatur.

Vor kurzem gab es einen Fall im Bekanntenkreis meines LG wo die Ärzte es gegen den Willen der Angehörigen durchgesetzt haben, keine Magensonde mehr zu legen.

Da gab es dann aber auch keinen Widerstand mehr weil sie gute Überzeugungsarbeit geleistet haben.

Ich denke mir mal, da gibt es auch unterschiedliche Erfahrungen im Altenheim/Krankenhaus.


LG
Antje
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#13
das ist richtig, denke auch, dass es Unterschiede zwischen Pflegegheimen und Krankenhäusern gibt. Leider.
Alerdings nützt die Unterschrift vom Hausarzt gar nix im Ernstfall auch nicht die vom amtsgericht. Im akutfall ist es unterlassen Hilfeleistung durch Rettungsdienst. Die haben uns mal den ( natürlich nicht öffentlichen )Rat gegeben Seeeehhhh späätt den Notarzt zu rufen. Wir müssen ihn rufen ( Hilfeleistung) und sie müssen handeln, wenn sie zum Notfall kommen.
So konnte Rea und anschliessende Sonde oder was je nach Schaden dazu kommen kann verhindert werden, aber das ist natürlich nicht der gesetzliche Weg. Von sofern denke ich , dass so ne Verfüugung wirklich eher für längerfristige Situationen gedacht ist, langes Koma, Wachkoma oder so. Im Notfall wird lebernsverlängernd gehandelt und nicht erst nach Verfügung gefragt.
Natürlich kenne ich auch Fälle, da wurden die Behandlungen nciht eingeleitet, interessanterweise in der Mehrheit der Fälle ohne Verfügung. Alles wischei waschi.
Weiss jemand wie das im KH gehandhabt wird?
Hi hi, scheuste das Grinsal, schwanzte den Kneiff ein und astete von Hüpf zu Hüpf.....Cool
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#14
Wie das heute offiziell gemacht wird weiß ich nicht aber ich kenne es so aus dem Familien- und Bekanntenkreis.
Da wurde mit den Ärzten festgelegt, dass nicht reanimiert wird und das wurde dann auch so gemacht.

LG
Antje
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#15
Eine Patientenverfügung kann rechtlich gesehen nicht angefochten werden, wenn sie auch richtig erstellt wurde. Dazu gehören die Unterschrift des Patienten und vom Anwalt. Völlig unnötig sind die Unterschriften vom Notar und vom Arzt. Patientenverfügungen sind Willensäusserungen und können nicht angefochten werde, ausser eine andere liegt vor und es ist nicht klar welcher neuer ist.
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#16
Mein Mann und ich haben inzwischen jeder eine Vorsorgevollmacht die vom Notar beglaubigt ist. Die ist gewichtiger als eine Patientenverfügung.
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

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#17
Liebe Andrea,

beschreibt die Vorsorgevollmacht auch die Punkte der Patientenverfügung? Und bräuchtest Du diese dann garnicht mehr?

Ich bin immer noch unschlüssig was zu tun ist, wenn mein Mann und ich z.B. gleichzeitig verunglücken. D.h. die Begleitperson, die in der Patientenverfügung genannt, dann eben nicht mehr zur Verfügung steht.
Wir haben keine Kinder und keine verfügbaren Geschwister oder Verwandte. Nur beide Elternteile, also 4 Personen um die 80 Jahre gibt es noch.
Was macht man in so einem Fall???

Liebe Grüße
Gudrun
Liebe Grüße
Gudrun blume
Die Ernährungsfrau vom Kochelsee
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#18
(05.10.2010, 06:46)anwalt schrieb: Eine Patientenverfügung kann rechtlich gesehen nicht angefochten werden, wenn sie auch richtig erstellt wurde. Dazu gehören die Unterschrift des Patienten und vom Anwalt. Völlig unnötig sind die Unterschriften vom Notar und vom Arzt. Patientenverfügungen sind Willensäusserungen und können nicht angefochten werde, ausser eine andere liegt vor und es ist nicht klar welcher neuer ist.

Zur Zeit habe ich mit einer älteren Dame zu tun, die Krebs im Endstadium hat und ebenfalls eine Patientenverfügung besitzt. Ich sowie ein Kollege helfen ihr insbesondere nachts bei Aufgaben wie Toilettengänge, Sauerstoff- und Medikamentengabe aus, wo wir auch mit dem Ableben der Patientin rechnen müssen.

Im Zeitalter des Internet, wo es zigtausende Vorlagen gibt, auf welche Punkte sollte man achten, wenn man eine solche Patientenverfügung in der Hand hält?
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#19
(05.10.2010, 07:37)Gudrun schrieb: Liebe Andrea,

beschreibt die Vorsorgevollmacht auch die Punkte der Patientenverfügung? Und bräuchtest Du diese dann garnicht mehr?

Ich bin immer noch unschlüssig was zu tun ist, wenn mein Mann und ich z.B. gleichzeitig verunglücken. D.h. die Begleitperson, die in der Patientenverfügung genannt, dann eben nicht mehr zur Verfügung steht.
Wir haben keine Kinder und keine verfügbaren Geschwister oder Verwandte. Nur beide Elternteile, also 4 Personen um die 80 Jahre gibt es noch.
Was macht man in so einem Fall???

Liebe Grüße
Gudrun

Laut Auskunft unseres Notars ist bei einer Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung nicht nötig. Eine Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht, die unter anderem eben auch der Wunsch was passieren solle in dem Falle , wo man selber nicht mehr entscheiden kann der in der Generalvollmacht eingesetzte anstelle entscheidet, abgedeckt ist. Natürlich muss man demjenigen vorher mitteilen, was geschehen soll im Fall der Fälle.

Wir haben so entschieden, da zwei Firmen auf meinen Mann laufen. Wenn er einen Unfall hat und im Koma liegt, kann er keine Entscheidungen eben auch finazieller Art treffen, dann kann ich mit der Vorsorgevollmacht geschäftliches erledigen. Wenn sich dann heraus stellt, dass mein Mann schwer Gehirngeschädigt ist und nie mehr aufwacht, kann ich eben auch entscheiden, seinem Wunsch gemäß, dass die Maschinen abgestellt werden. Das nur mal als Beispiel.

Liebe Gudrun,
dann lass dich doch mal beraten, z.B. bei einem Notar.

Wir haben auch gleichzeitig ein Testament beim Notar gemacht, das wär vielleicht bei Euch ja dann auch nötig, damit der Staat nicht erbt.
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

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#20
Liebe Andrea,

ganz herzlichen Dank für die umfassende Antwort. Ich werden Deinem Rat folgen und mich/uns beraten lassen.

Liebe Grüße
Gudrun
Liebe Grüße
Gudrun blume
Die Ernährungsfrau vom Kochelsee
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