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Anmeldung beim Gesundheitsamt nach Prüfung?
#1
Hallo zusammen,

ist es richtig, dass sich jeder HP´er nach bestandener Prüfung beim Gesundheitsamt anmelden muss? Auf welcher Gesetzesgrundlage (in welchem Gesetz steht das?) basiert diese Pflicht?

Vielen Dank und herzliche Grüße :wink:
Silke
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#2
Hallo Silke,
ich verstehe die Frage nicht.
Welche Prüfung ist gemeint?
Die Prüfung beim Ausbildungsinstitut oder die Prüfung vor dem Amtsarzt?
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#3
Meine Frage ist mißverständlich...

Ich möchte wissen, in welchem Gesetz steht, dass ich mich - wenn ich eine HP-Praxis eröffnen möchte - beim Gesundheitsamt anmelden muss?

Danke Blush
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#4
Hallo Silke,
ich suche noch und überhaubt je mehr ich lese,glaube ich scheint das Ländersache zu sein.
Im Zuge des Erlaubnisverfahrens wird ja ein Antrag an das zuständige Landratsamt gestellt.Hier sind eingebunden das Ortnungsamt und das Gesundheitsamt,das wohl auch den Amtsarzt stellt.
Verläuft die Überprüfung für den Prüfling erfolgreich möchte er meistens eine Praxis eröffnen und hier schließt deine Frage wohl an.
Leider finde ich nichts stichhaltiges werde aber mal in Kürze jemanden befragen,der eine Praxis in Kürze eröffnen will.
Ich hoffe deine Frage hat soviel Zeit.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#5
Liebe Silke,
ich habe gerade das Skript Gesetz durchgearbeitet,, dabei ist mir aufgefallen:

In der Berufsordnung für Heilpraktiker steht unter Artikel 18 Meldepflicht"Der Heilpraktiker hat sich mit der Praxisaufnahme nach den gesetzlichen Vorschriften anzumelden (z.B. Gesundheitsamt, Finanzamt).
Ich verstehe das so: vor Praxisaufnahme muß ja die Zulassung und
Prüfung durch das Gesundheitsamt erfolgen, sonst darft Du den Beruf ja gar nicht ausüben. Die Meldungmuß dann bei Praxiseröffnung
erfolgen, da du in der Praxis ja unter Umständen mit infektiösen Materialien arbeitest, und das Gesundheitsamt Hygiene und ähnliches auch
überprüfen kann. Auch die Behandlung mit Eigenblut z.B. muß ja inzwischen beim Gesundheitsamt gemeldet bzw. beantragt werden.
Das Finanzamt möchte natürlich die Steuern von deiner Arbeit als
selbstständige HPWink
In der Berufsordnung sind all diese Dinge nachzulesen.
Hoffentlich konnte ich Dir damit weiterhelfen

LG Angelika
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Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern zuviel Zeit, die wir nicht nützen. (Seneca)
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#6
Hallo,
das steht in der Berufsordung für Heilpraktiker,das habe ich auch gelesen.Eine Berufsordnung hat aber nicht den Status eines Gesetzes.
Natürlich will ein Landratsamt, oder eine Stadt die Gebühren kassieren, vom Fnanzamt das in jedem Fall über ein Amtshilfeverfahren informiert wird so wie so.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#7
Auch Heute noch ist nicht alles Recht in allen Bundesländern gleich.

Aus diesem Grund ist es ratsam sich, vor einer Aufnahme der Tätigkeit, als geprüfter Heilpraktiker bei seiner Heimatgemeinde oder der Gemeinde in der man/Frau sich niederlassen möchte, genau zu informieren.

Saludos Tom
Die Liebe am Nächsten zeigt sich nicht in Worten, sondern nur in Taten!
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#8
Vielen Dank Tom und Angelika!

Ihr habt mir sogar sehr weitergeholfen Smile

Wenn es kein Gesetz gibt, welches die Meldung beim GA explizit verlangt, dann komme ich mit dem Hinweis auf die Berufsordnung für HP´er schon weiter.

Es ist so, dass ich von einer Mitarbeiterin des GA´es angesprochen wurde (unsere Kinder gehen in den selben KiGa), die mich fragte, warum sich die HP´er immer "anmelden" wollen. Sie finde über eine solche Meldepflicht nichts in den Gesetzen. Da ich noch in der Ausbildung bin und zum Thema Gesetz noch nichts beitragen kann, lag die Möglichkeit nahe hier nachzufragen Big Grin Denn wir haben zur Zeit Herbstferien, so dass ich keinen Lehrer befragen kann.

Ich denke auch, dass es sich um die von Tom erwähnten Dinge wie Hygiene, Infektionsmaterial etc. handelt, die eine solche Anmeldung - länderunabhängig - bei Praxiseröffnung notwendig machen. Wenn ich mich als HP für Psych niederlassen würde, müsste ich dieser Pflicht wahrscheinlich nicht nachkommen. Ich schaue einfach mal in eine Berufsordnung für HP´s.

Vielen Dank, noch einmal und
euch einen wunderschönen Tag!

Silke
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#9
Wenn du eine Praxis eröffnest, musst du auf jeden Fall an das Finanzamt formlos schreiben, dass du eben eine selbständige Tätigkeit als HP ausüben willst und zum Tag X (Datum) eine Praxis eröffnest. Dann bekommst du ein Formular zum ausfüllen zugeschickt und eine Steuernummer.
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

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#10
also ich hatte erstmal mich zur Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt angemeldet, dann kam von dort, was ich alles an Unterlagen bis zum 30.04.2010 einzureichen hätte, nachdem dies geschehen war, kam von dort der Bescheid, welche Unterlagen bis zum 10.01.2011 einzureichen sind, wann die Gebühren zu zahlen sind
und wenn ich die Prüfung geschafft habe, reiche ich die Gewerbeanmeldung mitsamt der
Prüfungsurkunde beim Gewerbeamt ein und von dort kommt dann was noch erforderlich ist um das Gewerbe ausführen zu können, die Anmeldung beim Finanzamt funktioniert hier automatisch mit der Gewerbeanmeldung
Ich hatte es ursprünglich immer so verstanden, dass die ganzen Unterlagen SadZeugnisse, Ausweis, Geburtsurkunde, Lebenslauf, Meldebestätigung, pol. Führungszeugnis) beim zuständigen Amt (Gewerbeamt)der Stadt einzureichen sind, aber diese Unterlagen wollte das Gesundheitsamt von mir haben um überhaupt zur Prüfung angemeldet zu werden.
Da denke ich doch, dass das Gewerbeamt diese Sachen dann nicht noch mal verlangt.
Mich wundern auch die oft zitierten Zulassungsbestimmungen (Bauamt , Hygiene, Bad usw.), ich kenne HP´s die überhaupt keinen eigenen Praxisraum haben, sondern in ihrem Büro Leute behandeln (von extra Toiletten mal ganz zu schweigen), die müssen ja auch die Genehmigung bekommen haben.
liebe Grüße Heike



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#11
Na nu??? Hier hatte ich doch schon vor einigen Tagen eine Antwort geschrieben??? Muss sich über Nacht davon gemacht haben. Sad

Dann also noch einmal:

Wenn Ihr eine Praxis eröffnen möchtet, müsst Ihr dies  auf jeden Fall dem Finanzamt melden.

Ihr müsst Euch nicht beim Gewerbeamt anmelden, weil der HP zu den freien Berufen zählt und nicht zu den Gewerben (Vorteil: der HP muss keine Gewerbesteuer zahlen).

Ob Ihr von der Praxiseröffnung auch das Gesundheitsamt informieren müsst ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ob Ihr Euch in Eurem Bundesland anmelden müsst, erfahrt Ihr bei Eurem zuständigen Gesundheitsamt.

Wenn Ihr beabsichtigt in Eurer Praxis Arzneimittel herzustellen, wie z.B. Eigenblut oder Eigenurin, müsst Ihr die Gesundheitsbehörde vor der Praxiseröffnung darüber informieren.
Wie das im Einzelnen auszusehen hat, darüber informiert Euch der Anhang!!


Angehängte Dateien
.pdf   Info-AMG-Meldg-Eigenblut.pdf (Größe: 33,96 KB / Downloads: 125)
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#12
(24.10.2010, 14:24)Heike H. schrieb: also ich hatte erstmal mich zur Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt angemeldet, dann kam von dort, was ich alles an Unterlagen bis zum 30.04.2010 einzureichen hätte, nachdem dies geschehen war, kam von dort der Bescheid, welche Unterlagen bis zum 10.01.2011 einzureichen sind, wann die Gebühren zu zahlen sind
und wenn ich die Prüfung geschafft habe, reiche ich die Gewerbeanmeldung mitsamt der
Prüfungsurkunde beim Gewerbeamt ein und von dort kommt dann was noch erforderlich ist um das Gewerbe ausführen zu können, die Anmeldung beim Finanzamt funktioniert hier automatisch mit der Gewerbeanmeldung
Ich hatte es ursprünglich immer so verstanden, dass die ganzen Unterlagen SadZeugnisse, Ausweis, Geburtsurkunde, Lebenslauf, Meldebestätigung, pol. Führungszeugnis) beim zuständigen Amt (Gewerbeamt)der Stadt einzureichen sind, aber diese Unterlagen wollte das Gesundheitsamt von mir haben um überhaupt zur Prüfung angemeldet zu werden.
Da denke ich doch, dass das Gewerbeamt diese Sachen dann nicht noch mal verlangt.
Mich wundern auch die oft zitierten Zulassungsbestimmungen (Bauamt , Hygiene, Bad usw.), ich kenne HP´s die überhaupt keinen eigenen Praxisraum haben, sondern in ihrem Büro Leute behandeln (von extra Toiletten mal ganz zu schweigen), die müssen ja auch die Genehmigung bekommen haben.
liebe Grüße Heike

Liebe Heike;

es heisst so schön man soll "keine schlafenden Hunde wecken!".

Je nachdem was Du als Heilpraktiker praktizieren willst, hat seine eigenen Vorschriften.

Vorab dies zu klären spart später Zeit und Ärger, wenn die Auflagen nicht einzuhalten sind, z.B. aus Kostengründen.

Das mit dem Gewerbeamt (wie Isolde es ja auch schon so oft betont hat) ist nicht massgebend, da Heipraktiker freiberuflich tätig sind.

Somit hast Du in diesem Pkt. etwas missverstanden.

Viel Spass und wenig Ärger wünsche ich Dir auf dem Wege zur realisation Deines HP-daseins; Tom
Die Liebe am Nächsten zeigt sich nicht in Worten, sondern nur in Taten!
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#13
ja, da habt Ihr Recht Gewerbeamt ist quatsch, war mir bisher nicht klar
nun bin ich aber trotzdem durcheinander, das Gesundheitsamt bei dem ich mich zur Prüfung angemeldet habe, wollte aber die ganzen Unterlagen (Geb. urkunde, pol. Führungszeugnis, Schulzeugnis...) von mir haben, kriege ich denn nach bestandener Prüfung von denen die Genehmigung zur Ausübung HP?
Finanzamt ist mir jetzt klar
aber in Isoldes Script steht wir sollen einen Antrag beim Landratsamt/Ordnungsamt stellen, muß ich da dann alles noch mal einreichen?
nur warum wollte denn dann das Gesundheitsamt auch die Unterlagen-ich blick da jetzt nicht durch



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#14
Liebe Heike,
die Gesundheitsämter gehören zu den Landratsämtern (seit einigen Jahren ist das so geregelt).
Von daher ist es egal, wohin Du den Antrag richtest, also ob an das Landratsamt oder das Gesundheitsamt, da sie eng zusammenarbeiten.
Die Erlaubnisurkunde stellt dann das Landratsamt aus.
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#15
Wenn man in seiner Praxis mit Nahrungsergänzung oder Bücher usw. handelt braucht man allerdings auch eine Gewerbeanmeldung. Diese bekommt man auf den Gemeinde- und/oder Bürgerämter, kostet um die 20 Euro.
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

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#16
Wenn Du dann aber eine Praxis aufmachst, kann das Gewerbeamt doch zicken, wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelt. Dann muss man nämlich einiges nachweisen, das man keine Nachbarn etc. belästigt.
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#17
Bitte dran denken,das genügend Parkplätze vorhanden sein müssen.
Wenn nicht will die Stadt oder Gemeinde meist einen Ausgleichsbetrag kassieren.
Das kann ins Geld gehen!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#18
Danke Isolde, nun hoff ich klar zu sehen.
Gini, das würde ja dann nur in Frage kommen, wenn Nachbarn sich beschweren-oder?



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#19
Vor der Praxiseröffnung müsst Ihr einen Antrag bei der Baurechtsbehörde stellen. In der Regel bekommt man in einem reinen Wohngebiet (= sog. "Schlafstädte") die Erlaubnis nicht, da gibt es meist überhaupt keine Praxen und keine Einkaufsmöglichkeiten.
Die Erlaubnis erhaltet Ihr aber in einem "allgemeinen Wohngebiet" und im Gewerbegebiet.
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