oh je, ich weiß es selbst nicht genau, welche Einschränkungen.
Ich habe das bei einem Seminar von einer anderen Teilnehmerin gehört.....
...hätte sie das vorher gewußt, welche Einschränkungen das mit sich bringt...
Meine rechtliche Lage als Yogalehrer ist mir klar, v.a. in puncto "Heilen".
Die Frage ist vielmehr: kann ich als Yogalehrer beides "in einer Person" sein,
oder bin ich in erster Linie Heilprakter, der auch mit Yoga "arbeitet"?
Oder darf ich in erster Linie Yogalehrer bleiben, der sein Heilpraktiker-Wissen
mit einfließen läßt? Oder komme ich eben genau dann in Schwierigkeiten??
Liebe Grüße. Nina