Soweit ich weiß darf ein Arzt mit Kassenzulassung seine Räume nicht an nichtärztlich Arbeitende vermieten..
Wir hatten hier einen Fall in dem die Frau (Ärztin) mit Ihrem Mann (HP) eine Praxis eröffnen wollten. Dies war dann nur möglich
wenn eine strikte räumliche Trennung stattfand :-((. Aber da weiß Isolde und Team sicherlich Rat.....
Liebe Grüße
Markus
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !