Dazu gehören z.B. umschriebene Kopfschmerzen, die neu auftreten
und ein abnormer Befund beim Untersuchen der Arterie.
Laut Wikipedia sind die festgelegt von einer Gesellschaft für Neurologie, dehalb hab ich das als neurologischen Befund gewertet.
Hab keine Ahnung, was richtig ist.
LG
Antje