Also da fällt mir erstmal die "Depression light", die Dysthymia, ein, die seit >2 Jahren durchgehend bestehen muss, Leitsymptome sind allgemeine Lustlosigkeit, Niedergeschlagenheit, ggf. Schlafstörungen, es darf für diese Diagnose keine Hinweise auf manische Episoden geben (DD bipolare Störung).
Bei so einer Frage würde ich wahrscheinlich eher im Ausschlussverfahren antworten:
Der HPP darf nicht behandeln, wenn der Patient neben den Leitsymptomen der Niedergeschlagenheit, mangelndem Antrieb, Interesselosigkeit auch noch psychotische Symptome zeigt oder die Gefahr der Selbstgefährdung vorliegt.
Am ehesten also wohl Depressionen aus dem Bereich der neurotischen-, Belastungs- und somatoformen Störungen.
Bin gespannt auf weitere Antworten!
Patin von KlausD