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Behandlungsverbot infektiöse Gastroenteritis
#2
Liebe Esther,
Du hast natürlich recht,Smile

nur: unwahrscheindlich, dass der Erreger nicht im § 7 steht,
außerdem: man darf immer dann nicht behandeln, wenn ein epidemischer Zusammenhang besteht (den hast Du ausgeschlossen = unwahrscheinlich)
außerdem: man darf nicht behandeln, wenn es sich um eine bedrohliche Krankheit handelt.

Außerdem: und nun kommt der wichtigste Punkt:
Es gibt immer einen "Sinn des Gesetzes" und den Sinn kann man darin sehen, dass der Gesetzgeber wollte, dass ein infektiöser Durchfall vom Arzt behandelt wird.
Aber trotzdem hast Du recht. Es spricht in dem Fall nichts dagegen (außer der Sinn des Gesetzes).
GLG Isolde
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Behandlungsverbot infektiöse Gastroenteritis - von Isolde Richter - 08.09.2012, 20:37

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