herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
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Öffentlicher und geschlossener Bereich
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nur: unwahrscheindlich, dass der Erreger nicht im § 7 steht,
außerdem: man darf immer dann nicht behandeln, wenn ein epidemischer Zusammenhang besteht (den hast Du ausgeschlossen = unwahrscheinlich)
außerdem: man darf nicht behandeln, wenn es sich um eine bedrohliche Krankheit handelt.
Außerdem: und nun kommt der wichtigste Punkt:
Es gibt immer einen "Sinn des Gesetzes" und den Sinn kann man darin sehen, dass der Gesetzgeber wollte, dass ein infektiöser Durchfall vom Arzt behandelt wird.
Aber trotzdem hast Du recht. Es spricht in dem Fall nichts dagegen (außer der Sinn des Gesetzes).