na da hat sich ja einiges getan seit gesten vormittag. Also grundsätzlich dürft ihr natürlich die Verdachtsdiagnose stellen da ihr ja einen Grund haben müsst, warum ihr an den Arzt verweisst. Das mit den verschreibungspflichtigen Medikamenten ist auch richtig - aber es ist keiner auf den wirklichen Grund gekommen!!! Ihr habt hingenommen, dass das Behandlungsverbot stimmt das Gabi geschrieben hat und dass keine Meldepflicht besteht.... fällt jetzt der Groschen??? Bitte denkt nochmal nach...
Lieben Gruss
Barbara