Die leichten depressiven Episoden, Dysthymia und Zyklothymia dürfen wir therapieren - immer unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht, vorher den Klienten zum Arzt geschickt zu haben.
Alle anderen dürfen wir supportiv - in Zusammenarbeit mit den Facharzt - in Therapie nehmen.
