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(15.10.2012, 12:27)wernerbergner schrieb: Mal anders herum gefragt:Es gibt ja nun Dr. Titel mehrerer Fakultäten.Dr. Titel "müssen oder dürfen" im Namen getragen werden.Bei akademischen Graden ist das auch so.
Nun zum Praxisschild.Ein Heilpraktiker kann nach der Berufsordnung kein Arzt sein,denn wäre er Arzt brauchte er nicht die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
Die Befugnisse des Arztes gehen weit über die des HP. hinaus und so braucht ein Arzt nicht die Urkunde des HP.
Da hast du Recht Werner.
Aber ich weiß irgendwie immer noch nicht ob ein
"Dr." auf dem Schild nun stehen darf oder nicht oder nur wenn ausgeschrieben... und wo das steht...
Das war eine Prüfungsfrage von einem mündlichen Protokoll die mit ja oder nein beantwortet werden sollte