Ich hatte es bis jetzt so gelernt, daß "Praxis für Naturheilkunde" zu einer Abmahnung führen kann, da es suggeriert eine Arztpraxis zu sein und man deswegen besser Naturheilpraxis schreibt.
Hab ich da was falsch gelernt? Geht beides?
Esther
Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace