Grund für die Unsicherheit ist das Psychotherapeutengesetz das die Psychotherapeuten auf anerkannte psyhotherapeutische Verfahren (nach § 1 PsyotherapeutenG) einschränkt.
Dies trifft jedoch für HPP nicht zu, da hier die Erlaubniserteilung nach dem HPG erfolgte, das eine solche Einschränkung nicht vorsieht.
Das heißt, auch als HPP dürft ihr zur Therapie unterschiedlichste Verfahren einsetzen, wie Heilsteine, Lichttherapie (z.B. nach Peter Mandel), Bachblüten, Teemischungen ...
Was wisst ihr noch zu diesem Thema??