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(31.01.2013, 09:36)kunzdoris@hotmail.com schrieb: ich habe mich dazu bei "Geld und Rosen", einer unternehmensbeartung für Frauen und soziale Bereiche erkundigt:
es ist nicht erlaubt BB oder Homöopathie zu verschreiben als HPP. Auch dürfen keine BB in der Praxis gegeben werden. Dies unterliegt nur den Ärzen und HPs. es kann zur anzeige kommen.
Liebe Doris,
ich denke, das kann man auf keinen Fall so akzeptieren.
Der HPP hat ja die Erlaubnis den seelischen Bereich zu behandeln.
Die wichtigste Frage ist immer, wenn jemand so ein Verbot - wie vorstehend beschrieben ableitet -
WO STEHT DAS???
Das mit dem Verbot der Gabe von BB in der Praxis ist mit Sicherheit auch unhaltbar!
Selbstverständlich darfst du z.B. jemanden, der über Ängste berichtet in der Praxis direkt eine BB verabreichen.