Glutamat
wird als Geschmacksverstärker vielen Lebensmitteln zugesetzt.
Es gilt als Zusatzstoff und muss im Zutatenverzeichnis als "Geschmacksverstärker + (genaue Bezeichnung)" bzw. "Geschmacksverstärker + (E-Nummer)" angegeben werden.
Bei dem Hinweis „ohne Zusatzstoff Geschmacksverstärker“ kann man zwar sicher sein, dass Glutamat nicht zugesetzt wurde, allerdings könnte Hefeextrakt enthalten sein.
Hefeextrakt
gilt nicht als Zusatzstoff, verstärkt aber ähnlich wie Glutamat den Eigengeschmack des Lebensmittels.
Hefeextrakt wird aus Hefe hergestellt. Es enthält von Natur aus Glutatmat.
Auch Hefeextakt kann Unverträglichketien auslösen.
Hefeextrakt muss nicht deklariert werden und hat keine E-Nummer.