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Notfallversorgung
#1
Vor kurzem hat man mir gesagt, dass ein Heilpraktiker bei einem Notfall zwar die Dauerkanüle legen darf, aber keine Kochsalzlösung mehr geben dürfe, weil es die Laborwerte verfälschen würde, oder aber bei einem evtl. Herzinfarkt sogar belastend wäre. Wie halte ich dann allerdings die Kanüle frei, bis der Rettungsdienst kommt?
Auch hat man mir gesagt, man dürfe keine Notfallmedikamente mehr verabreichen, ohne vorher einen speziellen Kurs (Kostet ja nur ca. 300€) dafür abgeschlossen zu haben. Der normale Kurs innerhalb der schulischen Ausbildung würde nicht gelten. Und man müsse noch zusätzlich zu dem Notfallmedikamentenkurs einen Erste-Hilfe-Kurs machen.
Demnach dürfe man als Heilpraktiker im Notfall ohne diese Kurse nur noch die lebenserhaltenden Funktionen stützen, wie jeder Laie auch.
Kennt sich jemand aus, welche Notfallmedikamente denn eigentlich noch zugelassen sind?
Weiß darüber jemand etwas genaues? Ich bin in Baden-Württemberg und habe aber in meiner Literatur nichts darüber gefunden. Erstmaßnahmen werden immer mit einer Kanüle ergänzt oder sogar mit einer Infusion.
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Nachrichten in diesem Thema
Notfallversorgung - von Clarice - 14.04.2013, 22:06
RE: Notfallversorgung - von Rumpelstielzchen - 15.04.2013, 08:20
RE: Notfallversorgung - von Antje M - 15.04.2013, 11:28
RE: Notfallversorgung - von Antje - 15.04.2013, 12:11
RE: Notfallversorgung - von Clarice - 16.04.2013, 20:13
RE: Notfallversorgung - von Julia DOZ - 16.04.2013, 21:50
RE: Notfallversorgung - von Lindalu - 17.04.2013, 06:04
RE: Notfallversorgung - von Rumpelstielzchen - 17.04.2013, 08:28
RE: Notfallversorgung - von Lindalu - 17.04.2013, 12:51
RE: Notfallversorgung - von Antje - 17.04.2013, 14:33
RE: Notfallversorgung - von Rumpelstielzchen - 17.04.2013, 17:38

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