Auch hat man mir gesagt, man dürfe keine Notfallmedikamente mehr verabreichen, ohne vorher einen speziellen Kurs (Kostet ja nur ca. 300€) dafür abgeschlossen zu haben. Der normale Kurs innerhalb der schulischen Ausbildung würde nicht gelten. Und man müsse noch zusätzlich zu dem Notfallmedikamentenkurs einen Erste-Hilfe-Kurs machen.
Demnach dürfe man als Heilpraktiker im Notfall ohne diese Kurse nur noch die lebenserhaltenden Funktionen stützen, wie jeder Laie auch.
Kennt sich jemand aus, welche Notfallmedikamente denn eigentlich noch zugelassen sind?
Weiß darüber jemand etwas genaues? Ich bin in Baden-Württemberg und habe aber in meiner Literatur nichts darüber gefunden. Erstmaßnahmen werden immer mit einer Kanüle ergänzt oder sogar mit einer Infusion.