darf ich mal fragen wo du die Info hershast,dass du neben dem HP keinen beruf mehr nachgehen darfst? Denn so interpretiere ich deine Aussage.
Denn das ist für mich total neu.Es gibt genug HP´s die nebenher noch in einem Beruf tätig sind.
Ich habe im Netzt grad mal ein bisschen geforscht und hab kein HPG gefunden,wo dass unter §2 mit aufgeführt ist.
Evtl hat ja noch jemand andere Information.Gut Möglich,dass der von dir beschrieben Satz noch im Original von 1939 steht.Aber es wurde ja meines Erachtens auch geändert
Hier noch mal ein paar Seiten:
http://www.juracafe.de/ressourcen/eigene...ze/hpg.htm
Startseite: http://www.juracafe.de/cms/front_content...catart=442
http://www.gesetze-im-internet.de/heilpr...10939.html
Startseite: http://www.bmj.de/DE/Home/home_node.html
Petra
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Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)