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21.02.2010, 19:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2010, 20:07 von Isolde Richter.)
Liebe Julia,
die Frage solltest Du unbedingt dem BDH stellen. Am besten wende Dich an Herrn Bramhoff, der für solche Fragen zuständig ist. Ich bin sehr auf die Antwort gespannt. Bitte unbedingt berichten!!!
LG Isolde
PS. Meiner Meinung nach handelt es sich um die überflüssigste aller überflüssigen Versicherungen. Da man als HPA keine Heilbehandlung ausüben darf, kann man sich gegen Schäden, die dadurch verursacht werden auch nicht versichern lassen.
Da könnte auch ein Dieb eine Versicherung abschließen: falls bei dem Diebstahl was zu Bruch geht, kommt die Versicherung dafür auf.