Geht man mal davon aus, dass bestrahlte Ware in D (nur Gewürze, Kräuter) - wo auch immer man sie finden mag - in Dtl. gekennzeichnet wird (nach Vorschrift), so bietet der Handel dennoch viel mehr bestrahlte LM in D an.
Da im Ausland andere Vorschriften herrschen, also weitaus mehr Produkte bestrahlt werden dürfen und für die Kennzeichnung andere Vorschriften gelten, kann man folglich davon ausgehen, dass importierte Waren (z.B.Rosinen) bestrahlt sind, obwohl die Bestrahlung nicht gekennzeichnet ist.
Ist mein Gedankengang so richtig?