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Tja, wäre nicht schlecht, die würde ich dann auch abschließen.
Richtig mies ist diese Versicherung meiner Meinung nach deshalb, weil evtl. wirklich ein Anwärter erst dadurch auf die Idee kommen könnte seine "Heilbehandlungen" anzubieten. Wenn er dann einem Bekannten (definier das mal eindeutig ) eine Behandlung verkauft...
Ich glaube nicht, dass da jedem auf Anhieb die Tragweite bewusst ist (strafrechtlich, zivilrechtlich, ggf. Nichtzulassung zur Prüfung...) falls etwas schiefgeht (schließlich ist man ja versichert ).
Wüßte gerne mal einen Fall, in dem diese Art der Versicherung einen Schaden reguliert hat.