aber ja. Ich mag gerne versuchen, deine Fragen zu beantworten.
Glutamat (egal ob aus Würze/ Hefeextrakt oder Tomaten) aktiviert Geschmacksrezeptoren, die den Geschmack "umami" registrieren. Umami ist neben süß, sauer, salzig und bitter eine weitere Geschmacksrichtung. Umami schmeckt nach "Fisch und Fleisch", verstärkt aber den Eigengeschmack der Speisen auch zusätzlich. Eine geschmackslose Suppe schmeckt mit Glutamat dann "stimmig", für sensible Personen schmeckt sie typisch nach "Geschmacksverstärker".
Ich habe auch schon Packungen gesehen (für Brühe), wo Mononatriumglutamat nicht als Geschmacksverstärker + genaue Bezeichnung oder E- Nummer gekennzeichnet war.
Es stand einfach nur: Zutaten: pflanzl. Öle, (...), Mononatriumglutamat, Dinatriumglutamat, (...)
Geschmacksverstärker sind als Sammelbegriff deklarationspflichtig. Ich weiß davon, dass neuerdings eine Einzeldeklaration mit E- Nummern Pflicht ist, da viele Menschen allergisch auf solche ZUsatzstoffe reagieren. Vllt. hatte ich eine alte Packung in Händen. Genaueres weiß ich dazu auch nicht.
Hefeextrakt fällt nicht unter "Geschmacksverstärker" und muss als solcher nicht deklariert sein. Ich denke aber schon, dass Hefeextrakt ganz normal in die Zutatenliste mit hineingehört. Nur darf der Hersteller mit Slogans werben wie "ohne Geschmacksverstärker", oder "ohne Glutamat", trotzdem darf (deklariert) Hefeextrakt oder "Würze" enthalten sein. Damit, dass der Verbraucher eben nicht immer weiß, dass Hefeextrakt auch Glutamat enthält, täuschen die Hersteller einen.
Nee, ich denke, dass Hefeextrakt nicht als "Gewürz" durchgeht. Bin mir aber nicht ganz sicher. Was möglich wäre, wäre "Würze" zu schreiben. Dahinter kann sich dann auch ein Geschmacksverstärker verstecken. Aber Gewürze sind glaub ich anders definiert.
Lass uns Gudrun doch noch mal fragen, ich wackel auf dem Gebiet auch etwas.