Lindalu schrieb:
"Seltsam ist auch, dass Kosmetikhersteller in der EU verpflichtet sind, die Inhaltsstoffe nach INCI aufzulisten. Macht GFP in seinem Shop allerdings nicht. "
Diese Aussage stimmt so nicht.
Im Gesetzt steht, dass die Inhaltstoffe auf der Verpackung anzubringen sind. Auf der Website und im Shop ist es zurzeit nicht erforderlich.
Es ist geplant, seitens des Gesetzgebers, dieses zu ändern. Aber man hat nocoh keinen Entschluss dazu gefasst.
Die Inhaltsstoffe sind auf den Produkten angebracht, somit wird seitens der Firma dem aktuellen Gesetz entsprochen.
Liebe Grüße
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Susanne
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