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Abgabe von homoöpathischen Mitteln an Patienten
#5
Liebe Iris,

erlaubt ist: die direkte Gabe in der Praxis, das wird dann in der Beratungsziffer/Beratungshonorar mit enthalten sein.

nicht erlaubt ist: eine Abgabe von Arzneimitteln, dennoch wird es vielfach so gehandhabt und ist juristisch betrachtet ein "Minenfeld"

Normalerweise wäre es so, dass die Beratungen abgerechnet werden mit den entsprechenden Ziffern bzw. dem vereinbarten Honorar und die Medikamente rezeptiert werden.

Allerdings sind 80 € für 4 Beratungen doch noch unter dem GeBüH - satz der Ziffer 5 (20,50 €) oder Ziffer 4 (22,00 €), wenn es länger als 10 Min. gedauert hat und weit unter dem Einsatz der Ziffer 2 (41,00 €) für die hom. Rep.

Wenn du 4 x beraten und homöopathisch behandelt worden bist ist m.E. die Rechnung über 80 € ein wirklich günstiger Preis - oder habe ich das falsch verstanden?
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Abgabe von homoöpathischen Mitteln an Patienten - von Silke Uhlendahl - 21.06.2013, 07:30

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