die Formulierung ist in der Tat irreführend und ich kann verstehen, dass du erstmal Panik bekommen hast. Ich habe das noch nie zuvor so gehört oder gelesen, allerdings lese ich da etwas anderes heraus als du. Vielleicht hilft es dir, wenn ich dir sage, wie ich das verstehe.
Es steht dort, dass Ausbildungsnachweise keine Zulassungsvoraussetzung für die Überprüfung sind. Es wäre doch ziemlich merkwürdig, wenn du zu einer Prüfung offiziell zwar zugelassen wirst, aber schon alle vorher wissen, dass du nicht bestehen wirst, weil dir ein Ausbildungsnachweis fehlt, den du aber nicht brauchst, um zugelassen zu werden. Das wäre ja völlig idiotisch.
Dass du eine BEFÄHIGUNG, psychotherapeutisch zu arbeiten, tatsächlich erst dann hast, wenn du nicht nur Theorie kannst, sondern eine therapeutische Ausbildung durchlaufen hast mit Lehrtherapie in Einzelsitzungen, mit Supervision etc. - da gebe ich dem Sozialministerium Recht. Aber so wie ich das lese, heißt das nicht, dass du nicht auch ohne Therapieausbildung zur Überprüfung gehen kannst.
Mein Tipp: Beim Gesundheitsamt direkt nachfragen, was dieser Text konkret meint: Also ob du automatisch durchfällst, wenn dir die Therapiemethode fehlt, obwohl sie kein Anmeldekriterium ist (was ja in sich unlogisch ist).
Liebe Grüße,
Savina
just how we play the hand. (Randy Pausch)