Seine damalige Meinung dazu stelle ich hier einfach mal ein, so dass jeder sich ein eigenes Bild machen möge.
"Liebe Teekunden und Heilpflanzeninteressierte,
es kursieren momentan einige Horrormeldungen und Panikmails im Internet die große Verunsicherung hervorrufen, z.B. mit Aussagen, dass die Phytotherapie reglementiert werden soll, oder dass keine Heilpflanzen mehr verkauft und angewendet werden dürfen, usw. Auch bei mir trudeln täglich solche Mails ein. Die Sorge derjenigen, die diese Mails verschicken ist nicht unberechtigt, wenn man die kursierenden Meldungen für wahrheitsgemäß hält. Dem ist aber glücklicherweise nicht so!
Allen unterschiedlichen Artikeln liegt die sogenannte THMPD-Direktive der EU zugrunde (aus dem Jahre 2004!). In dieser Richtlinie geht es
1) um die europaweite Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren für traditionelle Kräuterzubereitungen. In Deutschland sind diese Richtlinien schon jahrelang umgesetzt! Da kommt also nichts Neues auf uns zu, das ist bei uns in Deutschland schon längst im Sinne dieser Direktive reguliert! Somit geht auch die häufig im Netz auftauchende Petition an den Deutschen Bundestag völlig ins Leere, da es kein Verkaufsverbot für Heilpflanzen gibt. Negative Auswirkungen kann die THMPD Direktive in der Tat auf Wundermittelchen aus anderen Kulturen haben (Indien, Asien, Südamerika), aber auch nur dann wenn sie als Heilmittel deklariert und vertrieben werden. Einerseits stecken dahinter möglicherweise auch Interessen der Pharmalobby, aber man sollte nicht vergessen, dass es auch das Interesse des Verbraucherschutzes gibt. Und aus diesem Grund müssen Heilmittel nun mal nachweisen, dass sie wirksam und unbedenklich sind.
2) geht es bei dieser Direktive auch noch um die Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel. Damit soll der Graumarkt der Nahrungsergänzungsmittel etwas rechtssicherer gemacht werden. Viele dieser Mittel bewerben sich versteckt als Heilmittel, genießen aber die "lascheren" Lebensmittelgesetze, indem sie sich als Lebensmittel ausgeben. Produkte, die von sich behaupten, dass sie bei bestimmten Indikationen heilend eingesetzt werden können, sollten dies auch nachweisen müssen. Da sich viele Nahrungsergänzungsmittel selbst als Heilmittel ausloben, müssen sie auch die für Arzneimittel geltenden Bestimmungen über sich ergehen lassen. Wer Arzneimittel herstellen oder verkaufen will unterliegt schon immer dem Arzneimittelrecht und muss die geforderten Auflagen erfüllen. Letztendlich ist dieses Gesetz auch im Sinne der Verbraucher und im Sinne des Gesundheitsschutzes.
Es wird weiterhin möglich sein Lindenblütentee, Holunderblütentee, getrocknete Pflaumen ohne Lizenz oder Zulassung zu verkaufen und als Hausmittel einzusetzen. Nur darf auf diesen Produkten keine Indikation draufstehen, sonst werden sie zu zulassungspflichtigen Arzneimitteln. Aber das ist eigentlich nichts Neues.
Fazit: Die EU-Direktive hat keine aktuelle Brisanz, denn sie ist schon alt. Sie konfrontiert uns in Deutschland gar nicht, da sie hier schon längst umgesetzt ist. Sie kann durchaus positiv umgesetzt werden im Sinne von Verbraucher- und Gesundheitsschutz, aber sie birgt sicher auch Gefahren im Sinne der Marktbereinigung von Seiten der Pharmariesen. Die Direktive kann übrigens auch im Originaltext im Internet eingesehen werden, das relativiert vielleicht einiges.
Rudi Beiser; La Luna Kräutermanufaktur"