(10.03.2010, 11:48)Isolde Richter schrieb: Liebe Andrea,
das sollten wir dann in unsere Aufzählung mit aufnehmen. Steht das im Beipackzetttel dabei, dass Gingko nicht eingenommen werden darf, wenn blutverdünnende Mittel eingenommen werden?
Ich habe grad die ABDA- Datenbank gefragt:
keine Kontraindikation- es kann eine gleichzeitige Einnahme erfolgen, sollte aber "vorsichtshalber überwacht" werden aus den Gründen, die Andrea schon genannt hat.
"Das Glück muss entlang der Straße gefunden werden, nicht am Ende des Weges" (David Dunn)