ich hätte da nochmals eine grundsätzliche Frage bezüglich des anvisierten Prüfungstermins:
Wenn ich Savina richtig verstanden habe, dann wäre es bereits nach dem HPP-Kurs + Vertiefungskurs möglich, die amtsärztliche Prüfung zu machen. Nachdem ich mich jetzt bei dem für mich zuständigen Gesundheitsamt nach den Anmeldeformalitäten erkundigt habe, wurden auch die Inhalte der Überprüfung näher dargelegt. Hierbei bin ich über den Punkt:Berwerberinnen müssen die Befähigung besitzen, Klienten entsprechend der Daignosen psychotherapeutisch zu behandeln...Die Befähigung erfordert Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren....(Kriterien hierzu werden ausführlichst ausgeführt)
Wenn ich es richtig verstanden habe, erfolgt dieser Teil der Ausbildung jedoch erst im Kurs für den Psychologischen Berater. Also Termin Prüfungsanmeldung erst nach Beendigung von beiden Kursen, oder?
Ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend geschrieben...
Herzliche Grüße
Stefanie