VORNAME NAME
Psychologische Beraterin
evt. könnte noch darunter stehen:
für Erziehungsfragen, Partnerschaftsberatung, allemeine Lebenshilfe ...
aber nichts, was auf eine krankheitsheilende Tätigkeit hinweisen könnten.
Für kritisch halte ich Zusätze, die auf konkrete Krankheiten hinweisen,
wie oben stehend
"Psychoonkologische Beratung".
Hier riskiert man möglicherweise eine Abmahnung. Leider kann aber dazu niemand etwas Konkretes sagen, weil es keine gesetzlichen Regelungen gibt und sich auch noch keine einheitliche Rechtssprechung heraus gebildet hat.
So bleibt vieles "Ermessensfrage im Einzelfall ", wie das juristisch so schön heißt.