Das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde sagt:
Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich des Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen ...
Wie man sieht, geht es dabei um Krankheiten nicht um Prophylaxe!
Kariesprophlyaxe führt Ihr schon durch, wenn Ihr z.B. empfehlt nicht zu viele Süßigkeiten zu essen und vielleicht noch zeigt, wie man richtig die Zähne putzt. Um das zu dürfen, muss man noch nicht einmal HP sein, das darf der Gesundheitsbereater auch.
Ihr dürftet auch die Mundhöhle inspizieren, um z.B. festzustellen, ob die Schleimhäute abgeblasst sind durch eine Anämie.
Liebe Gini,
auf Angina hin dürft Ihr auch untersuchen, denn die spielt sich an den Mandeln (Tonsillen) ab und die liegen im Gaumen (also hinter der Mundhöhle).
LG Isolde