ist man als HP nicht Freiberufler?
Dann bedarf es doch keiner Gewerbeanmeldung. Ausser Du verkaufst auch Produkte, das wäre Gewerbe.
Dann wäre, soviel ich weiß beides möglich, aber eventuell umständlich von der Buchführung her.
Gewerbe für die Produkte, dann vielleicht sogar Kleinunternehmerregelung.
Freiberufler für HP-Tätigkeiten.
Vorteil wäre die Ausnutzung der Freibeträge.
Nachteil, zwei Buchführungen, was ich persönlich nicht so ganz als Nachteil empfinde.
Hier sind doch auch praktizierende HP's unterwegs. Könnt Ihr dazu was konkretes sagen, auch wenn es vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiede geben sollte?
Vielen Dank.
Markus
Skype-Name: Lesefaul2010